
Der Kartenausschnitt zeigt ausschließlich den Bereich der Überwachungszone auf Bielefelder Stadtgebiet, der Ausbruchsbetrieb liegt südlich davon. Grafik: Stadt Bielefeld
Überwachungszone im Bielefelder Süden
Bielefeld. Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch bekannt als Geflügelpest, hat bereits an Bielefeld grenzende Gebiete erreicht. In Verl im Kreis Gütersloh wurde der Ausbruch durch das Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt.
Das Veterinäramt der Stadt Bielefeld hat daher im Bielefelder Süden eine Überwachungszone zum Schutz der Geflügelbestände vor der Aviären Influenza eingerichtet, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Bielefeld.
Für Geflügelhalterinnen und -halter gelten innerhalb dieser Überwachungszone bestimmte Auflagen, wie Anzeigepflicht, Aufstallungpflicht, Verbringungsverbot, Verbot von Ausstellungen oder Märkten. Die Einhaltung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ist für die Prävention der Erregereinschleppung und -verbreitung essentiell.
Die Einrichtung der Überwachungszone nebst Auflagen wurde am Donnerstag, 13. November 2025, im Rahmen einer Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen und hier veröffentlicht: www.bielefeld.de.



