
PUB wollte mündliche Fragen zulassen
Leopoldshöhe (ted). Der Gemeinderat hat die geltende Regelung für die Fragestunde für Einwohner im Gemeinderat und in den Ausschüssen bestätigt. Zugleich haben Ratsmitglieder deutlich gemacht, dass die seit der Novembersitzung des Gemeinderates geltende Regelung überarbeitet werden soll.
Die PUB hatte beantragt, dass es abweichen von der geltenden Regelung für die jüngste Ratssitzung am 22. Januar 2026, eine mündliche Fragestunde für Einwohner geben sollte. Jeder Einwohner sollte eine Frage an den Bürgermeister richten können und dafür zwei Minuten Redezeit bekommen. Die Fragestunde sollte 30 Minuten nicht überschreiten.
Für die PUB ist die Möglichkeit mündliche Fragen zu stellen, ein essentieller Bestandteil transparenter Bürgerbeteiligung. Durch die geltende Regelung sei es nicht gewährleistet, dass die Bürger Fragen zu aktuellen Themen stellen können, „die sich etwa aus der Tagespresse oder aus der Tagesordnung der Sitzung ergeben können“, wie es in der Begründu…




Was das Fragerecht der Bürgerinnen und Bürger betrifft, halte ich Überraschungsfragen in der Sitzung nicht für sinnvoll. 14 Tage Vorlauf sind überzogen, man sollte sich an den Ladungsfristen orientieren. Dass “sich die Fraktionen die Geschäftsordnung intensiv anschauen werden”, wurde schon im November versprochen. Zwei Fraktionen haben dementsprechend ihre Anträge im Januar vorgelegt. Warum das nicht alle Fraktionen gleichzeitig getan haben, erschließt sich mir nicht – oder gab es, wie Herr Meckelmann angedeutet hat, eine Verabredung, das “im März” zu tun?