Aktionstag „Kommunen am Limit“

Aktionstag Kommunen am Limit. Symbolfoto: Kreis Lippe
Aktionstag Kommunen am Limit. Symbolfoto: Kreis Lippe

Bund und Länder sollen angesichts der kommunalen Finanzkrise  handeln

Kreis Lippe (ted). Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen, teilt der Kreis Lippe mit. Auch der Kreis Lippe macht über seine Social MediaKanäle mit.

Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden sei dramatisch, schreibt der Kreis Lippe: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache seien steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.

Für die Bürgerinnen und Bürger werde die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

Auch der Kreis Lippe wird durch die chronische Unterfinanzierung schon seit Jahren über die Belastungsgrenzen hinaus beansprucht. Landrat Meinolf Haase stellt klar: „Egal ob im Rettungsdienst, auf unseren Straßen, im Sozial- oder Gesundheitsbereich, bei der Integration und Bildung oder im Bereich der Digitalisierung: Ohne eine auskömmliche Finanzierung geht es nicht mehr. Der Kreis Lippe erbringt tagtäglich unverzichtbare Leistungen für die Menschen vor Ort. Die können wir aber nur dann verlässlich erfüllen, wenn Bund und Land uns endlich mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten. Gute Absichten in Bundes- und Landesministerien nützen den Bürgerinnen und Bürgern in Lippe nichts, wenn die Kassen vor Ort leer sind.“ 

Zur Verdeutlichung: 96 Prozent der Aufgaben des Kreises Lippe bestehen aus Pflichtleistungen, die die Kreisverwaltung im Auftrag von Bund und Land durchführt. „Für diese Leistungen bekommen wir seit Jahren zu wenig Geld aus Berlin und Düsseldorf. Im Gegenteil. Wir legen jedes Jahr Millionenbeträge drauf. Deshalb werden die Haushaltslöcher der Kommunen immer größer“, erklärt Haase.

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern, das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig zu beseitigen. Dies könne über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ müsse sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

Die kommunale Finanzkrise sei nicht abstrakt. Sie sei sehr konkret vor Ort spürbar. „Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt“, schreibt der Kreis Lippe.

Vorschlag des Bundeskanzlers

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schlug heute laut einer Meldung des Deutschlandfunks zur Entlastung der Kommunen vor, mehrere Sozialprogramme prüfen lassen. Man müsse schauen, ob diese Gesetze noch den Zweck erfüllten, den sie eigentlich mal erfüllen sollten, sagte Merz während des Tags der offenen Tür der Bundesregierung in Berlin.

Merz nannte Gesetze für Unterhaltsvorschuss, Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Merz sagte laut Deutschlandfunk, es gebe hier eine Kostenexplosion für die Kommunen. Er äußerte sich optimistisch, in den kommenden Tagen eine Einigung mit den Ländern zu erzielen.

Sozialverbände kritisieren laut Deutschlandfunk mögliche Einsparungen in den von Merz genannten Bereichen. Sie erklärten mehrfach, dass die Kostensteigerungen nicht auf die Gesetze an sich zurückzuführen seien und warnten vor den gesellschaftlichen Folgen von Kürzungen.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss wird Alleinerziehenden gezahlt, wenn der getrenntlebende Partner seinen Pflichten zum Unterhalt der Kinder nicht nachkommt. Viele Alleinerziehende müssten stattdessen Grundsicherung beantragen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat jüngst die Kürzung der Grundsicherung vorgeschlagen. Auch die Grundsicherung muss von den Kommunen aufgebracht werden.

Eingliederungshilfe

Mit der Eingliederungshilfe soll eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglicht werden. Die Leistungen gibt es zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Sozialen Teilhabe.

Die Leistungen sollen es Behinderten ermöglichen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dabei geht es neben vielem anderen ums Wohnen, Haushaltsführung, Elternassistenz, Unterstützung in der Kindertagesstätte, in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf sowie an der Arbeitsstätte selbst.

Die Eingliederungshilfe wird geleistet, soweit sie nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Unfallversicherung gezahlt wird. Die Betroffenen – oder bei minderjährigen Kindern die Eltern –  müssen einen Beitrag aus ihrem Einkommen sowie aus ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen.

Jugendhilfe

Zur Jugendhilfe gehören Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,   Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung, Hilfe für junge Volljährige, Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden bei der Geltendmachung von, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, Jugendgerichtshilfe, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung, Unterbringung in Heimeinrichtungen, Übernahme von Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige, Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen.

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