Im Schatten des gelben Scheins

Wie der Bund versucht, Kontrolle zu verhindern

Debattenbeiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder.

Von Thomas Dohna

Wie regt sich die Republik über die geplante Gesetzesänderung zur Krankschreibung auf! Dabei steht der Verdacht im Raum, dass mit dieser Aktion etwas anderes verdeckt werden soll.

Vor vielen Jahrzehnten ist das gesetzliche Erfordernis, einen „gelben Schein“, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ASU) am ersten Tag der Krankheit vorlegen zu müssen, auf den dritten Tag verlegt worden. Damals diente das dem Bürokratieabbau und der Kostensenkung für die Krankenkassen. Seitdem steht in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen, dass die AU am ersten Tag vorzulegen ist. Das Gesetz regelt also etwas, was längst gelebte Praxis ist und damit keinerlei Aufregung verdient.

Erst nach und nach werden Medien und große Teile der Bevölkerung auf etwas viel Wichtigeres und Bedeutenderes als die „AU ab dem ersten Tag“ aufmerksam: Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) faktisch abschaffen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger darf seit 20 Jahren aufgrund dieses Gesetzes Informationen von der Bundesregierung verlangen. „Frag den Staat“ ist inzwischen eine Institution, die mehr als 330.000 Anfragen verarbeitet und fast ebenso viele Antworten bekommen hat. Über das Gesetz kann auch die Offenlegung von Dokumenten verlangt werden, zum Beispiel E-Mails von Behörden, Verträgen von Ministerien oder Gutachten für die Bundesregierung.

So sind viele Skandale aufgedeckt worden, die Masken-Skandal um den heutigen CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, die Korruptionsaffäre um Philipp Amthor (CDU) und die durch den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verursachte, hunderte Millionen Euro schwere Maut-Pleite gehören dazu. Die Plagiatsaffäre um die heutige Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) wäre wahrscheinlich unentdeckt geblieben, wie auch die Affären in dieser nicht vollständigen Liste:

  • Berliner Fördergeldaffäre (FDP)
  • Fördergeldaffäre im Bundesbildungsministerium (FDP)
  • Die Berateraffäre um Ursula von der Leyen (CDU)
  • Lobbyismus-Verflechtungen Katharina Reiche (CDU)
  • Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern und Nord Stream 2 (CDU)
  • Die Plagiatsaffäre Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
  • KI-Reden im Bundesdigitalministerium (CDU)
  • Jens Spahns (CDU) Verbindungen zum Tech-Faschisten Peter Thiel
  • Villenkauf Jens Spahns während der Coronapandemie

Interessant dabei ist, dass ausgerechnet der mit Hilfe des IFG erwischte Amthor federführend an der Neugestaltung des IFG mitwirkt. Das ist ungefähr so, als würde man einen Dieb an der Reform des Strafrechtes mitarbeiten lassen.

Sollte Amthors Vorschlag durchgehen, würde der Anspruch auf Dokumente abgeschafft. Niemand mehr bekäme Verträge, E-Mails oder Gutachten zu Gesicht. Es würde nur noch der Informationen bekommen, der ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann. Journalisten sollen von der Nutzung des IFG ganz ausgeschlossen werden. Für jede Auskunft würden exorbitante Gebühren erhoben. Damit wäre das IFG nutzlos. Das Beispiel ist Berlin. Dort haben CDU und SPD das Landes-IFG auf diese Weise faktisch abgeschafft.

Damit reiht sich die Bundesregierung in eine Tendenz ein. Hier bei uns müssen Ratsmitglieder und Fraktionen um Akteneinsicht kämpfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses dürfen nicht mehr mit Journalisten reden, es sei denn, die Pressestelle genehmigt das. Die will vorher eine schriftliche Anfrage haben. Fragen an die Verwaltung müssen grundsätzlich schriftlich gestellt werden und werden selten zeitnah beantwortet.

Solche Tendenzen sind demokratiegefährdend. Der Bürger hat verfassungsrechtlich einen Anspruch auf Information. Wie soll er sonst an der Wahlurne eine verantwortliche Entscheidung treffen können?

Wer als Verwaltung – auch die Bundesregierung ist Verwaltung – Transparenz verhindern will, will etwas verbergen. Wer zugleich dem Bürger misstraut, keine Fragen zulässt und bei Krankheit eine sofortige AU verlangt, hat etwas Grundsätzliches nicht verstanden. Der Staat, das sind wir alle, die Verwaltung hat dem Staat und seinen Bürgern zu dienen, nicht umgekehrt. Um auf den „Alten Fritz“, den preußischen König Friedrich II, zurückzukommen: Der König ist der erste Diener des Staates, hat er festgehalten. Ein Bundeskanzler und ein Bürgermeister auch.

Was können Sie tun?

Sie können Ihre Bundestagsabgeordneten anschreiben und um eine Stellungnahme bitten:

Sie können diese Petition unterschreiben (weact campact)

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