Verwaltung hält Bezahlkarte für möglich

Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna
Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna

37 Personen wären betroffen

Leopoldshöhe (ted). Nach einem Jahr Prüfung hat die Verwaltung einen Zwischenbericht zur möglichen Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber vorgelegt. 37 Personen kämen für diese Karte in Frage. Die Bezahlkarte ist eine “Debitkarte” mit Guthaben, das monatlich von den Kommunen aufgeladen wird.

Diese Personen sind nach Angaben der Verwaltung in Leopoldshöhe lebende Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Bezahlkarte sei eine Visa-Debitkarte mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten, schreibt die Verwaltung.

Die Bezahlkarte werde als App und auch als Karte angeboten. Die App werde auf das Smartphone der betroffenen Personen geladen. Installationshilfen lägen in zahlreichen Landessprachen neben Deutsch vor. Sobald die Verwaltung die Person im Bezahlkartensystem anglegt, werde die jeweilige Landessprache ausgewählt, sodass der Personenkreis bereits bei der Installation der App und der Einrichtung des Zugangs im Webportal die Anleitung in seiner Landessprache neben der in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Die Bezahlkarte sei für die Nutzer kostenfrei. Lediglich bei Rückbuchung von Beträgen aufgrund fehlender Deckung entstünden den Nutzern Kosten in Form von Mahngebühren. Bei Verlust einer Karte sei die Neuausstellung durch die Kommune jederzeit möglich, schreibt die Verwaltung.

Jede volljährige Person habe Anspruch auf eine eigene Bezahlkarte. Über eine Einwilligung könnten die individuellen Ansprüche gesammelt auf eine Bezahlkarte gebucht werden. Bargeldabhebungen seien grundsätzlich auf 50 Euro pro Monat pro Person begrenzt, allerdings könnten die Kommunen diesen Betrag erhöhen. Der Betrag einer sorgeberechtigten Person werde um die Höhe des Barbetrages für Minderjährige in Höhe von 50 Euro grundsätzlich erhöht. Die Bezahlkarte sei bundesweit nutzbar, bestimmte Zahlungen wie für Glücksspiel, sexuelle Dienstleistungen und Geldtransfers ins Ausland seien ausgeschlossen, schreibt die Verwaltung.

Das Land NRW verfüge über eine umfangreiche landesweite Whitelist mit gängigen Zahlungsempfängern. Überweisungen an Empfänger oder Lastschriften außerhalb der Whitelist sind nur nach Aktivierung durch die Kommune möglich. Karten könnten von der Kommune gesperrt werden. Vollständige oder anteilige Rückbuchungen seien zeitnah möglich.

Das Land NRW erstatte die Kosten für die Einführung der Bezahlkarte sowie die Betriebskosten. Kosten wie für IT oder Personalkosten seien von der Erstattung ausgeschlossen. Für die rechtliche Ausgestaltung sei der Abschluss des Verwaltungsvertrages mit der Bezirksregierung notwendig, schreibt die Verwaltung.

Umfangreiche Änderungen im Verwaltungsablauf seien nicht zu erwarten. Bei der Umsetzung sei eine Vorlaufzeit einzuplanen, da die Betroffenen persönliche eingeladen werden und erscheinen müssten. Die Einführungszeit werde einige Zeit- und Personalkapazitäten in Anspruch nehmen. Das regelmäßige Erstattungsverfahren der laufenden Kosten nach der Einführung erfolge formlos per Mail an die Bezirksregierung und sei daher mit einem sehr geringem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Anwendung der Bezahlkarte werde voraussichtlich zu keinem messbar höheren Verwaltungsaufwand führen, allerdings sei auch von keiner Aufwandsersparnis auszugehen, schriebt die Verwaltung.

Einige Kommunen haben die Bezahlkarte eingeführt. In der Gemeinde Dörentrup habe es bei der Einführung Anfangsschwierigkeiten gegeben. Der Betrieb laufe reibungslos. Bei den betroffenen Personen habe es anfängliche Verständnisprobleme gegeben. Derzeit gebe es keine negativen Rückmeldungen. Es sei kein Mehraufwand feststellbar.

In Extertal sieht die Verwaltung deutliche Vorteile in Praxis und Integration. Betroffene Personen bemühten sich um Arbeit. Die Stadt Barntrup berichtet von einer langen Vorlaufzeit sowie Verständigungsproblemen und Vorbehalten, die mittlerweile gelöst seien.

Laut Leopoldshöher Verwaltung berichten die Kommunen überwiegend von positiven Erfahrungen. Es gebe keinen Mehraufwand, aber auch keine Ersparnis. Es gebe allerdings einen Mehraufwand für die Einführung der Bezahlkarte.

In einer Befragung im November 2025 haben die Forschungsgruppe Migrationspolitik der Universität Hildesheim und der Mediendienst Integration Kommunen dazu befragt, wie aufwendig die Einführung der Bezahlkarte war. Dabei hat sich ein gemischtes Bild gezeigt: Die Umstellungsphase war für fast alle Kommunen mit viel Aufwand verbunden. Starke dauerhafte Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand sehen nur wenige Kommunen. Mehr als die Hälfte der Kommunen in NRW verzichtet auf die Einführung der Bezahlkarte.

Vor einem guten Jahr hatte die CDU-Fraktion im Gemeinderat die Einführung der Bezahlkarte beantragt. Hintergrund waren die angeblichen Auslandsüberweisungen von Asylbewerbern. Dafür gibt es allerdings keine Belege.

Die Leopoldshöher Verwaltung sieht wegen des erhöhten Aufwandes bei der Einführung zurzeit keine Möglichkeit zur Einführung der Karte. Sie führt Personalmangel an.

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