Acht Wochen Prüfung reichen nicht

Mareike Loges, Annelie Kerker und Tobias Schilling haben am 24. August 2026  die Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren im Rathas abgegeben, mit dem sie den Erhalt der kommunalen Kitas erreichen wollen. Foto: Thomas Dohna
Mareike Loges, Annelie Kerker und Tobias Schilling haben am 24. August 2026 die Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren im Rathas abgegeben, mit dem sie den Erhalt der kommunalen Kitas erreichen wollen. Foto: Thomas Dohna

Gemeinde will Bürgerbegehren noch nicht einbringen

Leopoldshöhe (ted). Die Gemeindeverwaltung will das von der Initiative zum Erhalt der kommunalen Kindertagesstätten angestrengte Bürgerbegehen vorerst nicht dem Gemeinderat vorlegen. Das teilte die Verwaltung gestern am späten Nachmittag mit.

Die Initiative hatte innerhalb von fünfeinhalb Wochen mit dem Bürgerbegehren fast 3.500 Stimmen für den Erhalt der kommunalen Kindertagesstätten gesammelt und am 24. August 2026 an die Gemeindeverwaltung übergeben. Seitdem lässt die Verwaltung das Begehren prüfen. Sie hat dazu nach eigenen Angaben eine im Kommunalrecht erfahrene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Bürgermeister Martin Hoffmann hatte das beim jüngsten Bürgerforum zum Thema Kindertagesstätten mitgeteilt.

Jetzt hält die Gemeindeverwaltung auch die Zeit bis zur Ratssitzung am Donnerstag, 15. Oktober 2026, für zu kurz, um den Gemeinderat über das Bürgerbegehren entscheiden zu lassen. Es hätten bei einer ersten überschlägigen Prüfung relevante und rechtlich komplexe Fragestellungen identifiziert werden können, teilte die Verwaltung mit. Die Leopoldhöher Nachrichten fragten unmittelbar nach Eintreffen der Mitteilung in der Redaktion bei der Gemeindeverwaltung nach, um welche relevanten und rechtlich komplexen Fragestellungen es sich handelt. Die Antwort der Verwaltung steht noch aus.

Die Gemeindeordnung sieht vor, dass ein Gemeinderat innerhalb von acht Wochen über ein erfolgreiches Bürgerbegehren entscheiden muss. Ob ein Begehren erfolgreich ist, entscheidet die Verwaltung. Die Gemeindeordnung sieht keine Frist vor, innerhalb derer die Verwaltung eine Prüfung abgeschlossen haben muss. Bürgermeister Hoffmann hatte während des Bürgerforums gesagt, dass in Leopoldshöhe bislang noch kein Bürgerbegehren erfolgreich gewesen sei.

Unterdessen hat die PUB-Fraktion im Gemeinderat eine Beschwerde bei der Kommualaufsicht des Kreises Lippe eingereicht. Sie rügt das Vorgehen des Bürgermeisters Hoffmann in der Juli-Ratssitzung. Dort hatte der Vorsitzende der PUB-Fraktion Frank Elbrächter versucht, einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen.

Mit dem hatte er erreichen wollen, dass der Tagesordnungspunkt zur Schließung der Kita Greste nicht behandelt wird. Bürgermeister Hoffmann hatte ihm dabei als Vorsitzender des Rates das Wort abgeschnitten und Elbrächter die Gelegenheit genommen, seinen Antrag zu formulieren und zu begründen. Damit hatte der Gemeinderat nicht die Möglichkeit, über den Antrag Elbrächters abzustimmen. Nach einschlägiger Rechtslage war das Handeln Hoffmanns nicht zulässig (VG Düsseldorf Az.: 1 K 246/15).

Tobias Schilling, einer der Sprecher der Initiative kündigte im Gespräch mit den Leopoldshöher Nachrichten an, im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und dem Ratsbeschluss vom Juli eine Einstweilige Verfügung durch das Verwaltungsgericht Minden erwirken zu wollen. Damit soll die Wirkung des Ratsbeschlusses und damit die Schließung der Kita Greste vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

Unterdessen teilte die Gemeindeverwaltung den Eltern der Kinder, die bislang die Kita Greste besuchen, mit, dass nicht alle Kinder in den drei übrigen kommunalen Kitas aufgenommen werden können. Bislang hatte die Verwaltung, zuletzt Bürgermeister Hoffmann während des Bürgerforums, den Eindruck erweckt, dass die Kinder in den kommunalen Kitas unterkommen können. Eine Mithilfe der Verwaltung bei der Suche neuer Plätze lehnt die Verwaltung nach Informationen der Leopoldshöher Nachrichten ab. „Die Eltern werden allein gelassen“, sagt Schilling. Sollten die Eltern bis zum 30. November 2026 keinen Platz gefunden haben, „müssen wir Klinkenputzen“, sagt Schilling.

Bürgermeister Hoffmann lehnt unterdessen mit Verweis auf die rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens ein Gespräch mit den Verantwortlichen des Begehrens ab. „Wir haben das Gefühl, dass die Verwaltung auf Zeit spielt“, sagt Schilling. Gegenüber den Leopoldshöher Nachrichten deuteten Ratsmitglieder einen ähnlichen Verdacht an.

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