
Fraktion will Sondersitzung durchsetzen
Leopoldshöhe (ted). Weil die Gemeindeverwaltung bislang noch keinen Termin für die von der BFL-Fraktion am 20. Oktober 2026 beantragte Sondersitzung des Gemeinderates genannt hat, hat die Fraktion jetzt die Kommunalkaufsicht des Kreise Lippe eingeschaltet.
Die BFL-Fraktion hatte gemäß Paragraph 47 der Gemeindeordnung NRW die unverzügliche Einberufung einer Ratssitzung beantragt. Auf der Tagesordnung sollen vier Anträge aus vier Fraktionen stehen, die die zumindest zeitweilige Fortführung der Kita Greste verlangen. Damit sollte die Kita in das laufende Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2027/2028 einbezogen werden können.
Die Verwaltung schlug Dienstag, 10. November 2026, als Sitzungstermin vor. Diesen Termin lehnte die BFL wegen der ihrer Ansicht nach besonderen Dringlichkeit ab und forderte eine Sitzung am Dienstag, 3. November 2026. Dieser Termin wird nach Darstellung der BFL auch von den Fraktionen PUB und der als rechtsextremistischer Verdachtsfall geltenden AfD sowie vom Einzelvertreter der FDP Rouven Diekmann unterstützt. Die SPD habe Donnerstag, 5. November 2026, vorgeschlagen.
Bis Montag, 26. Oktober 2026, habe die Verwaltung weder eine verbindlichen Termin noch eine förmliche Einladung vorgelegt. Hinzu komme, schreibt die BFL, dass nach ihren Informationen sowohl Bürgermeister Martin Hoffmann, als auch die Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Sabrina Büker und Dennis Warkentin gleichzeitig im Urlaub und für die BFL nicht erreichbar seien. Eine Ansprechperson für die Entscheidung sei der BFL nicht benannt worden.
Die BFL sieht in den fortgesetzten Terminabstimmungen und der weiterhin ausbleibenden förmlichen Einladung Anhaltspunkte für eine vermeidbare und möglicherweise rechtswidrige Verzögerung der Einberufung der Sitzung. Die Gemeindeordnung fordert eine unverzügliche Einberufung des Gemeinderates, wenn das eine Fraktion fordert.
Die Kita Greste ist derzeit von Neuanmeldungen ausgeschlossen. Mit jedem weiteren Tag ohne Ratsentscheidung wächst das Risiko, dass eine spätere Entscheidung über den Fortbestand der Einrichtung praktisch erschwert wird.
Die BFL bittet die Kommunalaufsicht, zu prüfen, ob die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung mit Paragraph 47 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW vereinbar ist. Sie bittet auch, die Gemeinde Leopoldshöhe umgehend zur förmlichen Einberufung des Rates anzuhalten, auf eine Sitzung am 3. November 2026 hinzuwirken und erforderlichenfalls von den Befugnissen des Kreises Lippe gemäß Paragraph 47 Absatz 3 GO NRW Gebrauch zu machen. Dort ist geregelt, dass die Kommunalaufsicht eine Einberufung des Rates ersatzweise für die Gemeinde vornehmen kann.
Die BFL beteuert, dass sie keine bestimmte Sachentscheidung über die Kita Greste vorwegnehmen wolle. „Wir wollen sicherstellen, dass der Rat sein demokratisches Entscheidungsrecht rechtzeitig wahrnehmen kann“, schreibt die BFL.






