Sondersitzung am 10. November

Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna
Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna

Es geht um die Kita Greste

Leopoldshöhe (ted). Bürgermeister Martin Hoffmann hat den Gemeinderat zu einer Sondersitzung eingeladen. Den Antrag dazu hat die Fraktion der „Bürger für Leopoldshöhe“ (BFL) gestellt. Die Sitzung soll am Dienstag, 10. November 2026, im Saal des Rathauses stattfinden.

Die BFL will mit der Ratssitzung eine frühzeitige Entscheidung über Anträge erreichen, die eine zumindest vorläufige Fortführung der Kita Greste ermöglichen sollen. Die vier Anträge hatten schon auf der Tagesordnung der Ratssitzung von 15. Oktober 2026 gestanden, waren dann aber auf Antrag des Vorsitzenden des Bildungsausschusses Christian Kühnel in dessen Ausschuss zur Beratung vertagt worden.

Nach der Beratung dort hätte über die Anträge in der Ratssitzung am 17. Dezember 2026 abschließend beschlossen werden können. Der Kreis Lippe hatte in der Oktobersitzung des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass bis Ende Dezember die Kita Greste wieder in den Anmeldeprozess aufgenommen werden könne.

Die BFL hatte die Sitzung am 20. Oktober 2026 beantragt. Fraktionen dürfen nach Paragraph 47 der NRW-Gemeindeordnung jederzeit eine Sitzung des Gemeinderates beantragen. Dazu muss die Verwaltung dann „unverzüglich“ einladen. Nach eigenen Angaben hatte die Verwaltung Zweifel, ob die BFL einen ordentlichen Fraktionsbeschluss gefasst hat. Eine Begründung für ihre Zweifel gibt sie nicht an.

Nach einem Schriftwechsel zwischen der Verwaltung, der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe und der BFL legte die Fraktion am 26. Oktober 2026 den Fraktionsbeschluss vor, der auf den 21. Oktober 2026 datiert ist.

In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und unter Beachtung der mindestens zehntägigen Ladungsfrist habe der Bürgermeister daher zu einer Ratssitzung am Dienstag, 10. November 2026 eingeladen, teilt die Verwaltung mit. In der Sitzung soll auch über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der kommunalen Kita-Trägerschaft entschieden werden. Das von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg in Arbeit befindliche Rechtsgutachten solle bis dahin vorliegen.

Die Verwaltung begrüßt die Sondersitzung. So könnten das Bürgerbegehren und die Anträge zeitnah im Rat beraten werden. Damit entstehe Klarheit für die Familien in Leopoldshöhe.

Die Sitzung des Gemeinderates ist öffentlich. Sie beginnt um 18.30 Uhr. Gegen Ende der Sitzung können Einwohnerinnen und Einwohner Fragen an die Verwaltung stellen. Die Verwaltung bittet in ihrer Mitteilung um Ruhe in der Sitzung.

In der Vergangenheit hatte Bürgermeister Hoffmann mehrfach Beifallsbekundungen aus dem Zuschauerraum untersagt, auch mit dem Verweis, dass das in ganz NRW gelte. Allerdings sagt die Gemeindeordnung nichts darüber aus. Sie verweist im Paragraph 51 „Ordnung in den Sitzungen“ auf die Geschäftsordnungen der Gemeinderäte, in denen Näheres geregelt werden kann.

In der Geschäftsordnung des Gemeinderates heißt es in Paragraph 19 „Ordnung in den Sitzungen“: „Entsteht während einer Sitzung des Rates unter den Zuhörenden eine störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger Abmahnung den für die Zuhörenden bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.“ In der juristischen Literatur und in Geschäftsordnungen wird zwischen Beifall und „störender Unruhe“ unterschieden, so in der Geschäftsordnung der Stadt Schleswig.

Links

Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Schleswig
Gemeindeordnung NRW
Geschäftsordnung Gemeinderat Leopoldshöhe

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