Veränderungssperre an der Hauptstraße unzulässig
Leopoldshöhe (ted). Seit fünf Jahren wartet die Gemeinde auf die Vollendung des Bebauungsplans „Zentrum-Süd“. Der soll die Bedingungen fürs Bauen zwischen der Hauptstraße, der Neuen Straße, dem Schuckenteichweg und dem Askamp beschreiben. Jetzt gibt es eine Zwischenentscheidung.
Es ist kompliziert, so könnte man die Lage umschreiben. In dem Gebiet (siehe Karte unten) gibt es zum Teil alteingesessene Betriebe, die Lärm erzeugen, eine neue Produktionshalle, gewerbliche Betriebe und Wohnhäuser. Das alles unter einen Hut zu bekommen und die Interessen auszugleichen, sollte Ziel des neuen Bebauungsplans sein. Den wollten die Anlieger und Investoren mit Hilfe eines Planungsbüros erarbeiten, kamen damit aber nicht zu einem Ende. Vier Jahre lag eine Veränderungssperre auf dem Gebiet. Es konnte also nicht so gebaut werden, außer, wie es der zukünftige Bebauungsplan vorsieht.