Überbrückungshilfe IV

Klaas_Maria
Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold. Foto: IHK Lippe

Corona-Förderungen bis März 2022 verlängert

Kreis Lippe. Die Corona-Förderinstrumente sollen laut Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer bis März 2022 verlängert werden. Die Überbrückungshilfe IV bezuschusst betriebliche Fixkosten mit maximal zwöf Millionen Euro pro Monat pro Unternehmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler:innen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, sowie Start-ups, die bis zum 30. September 2021 gegründet wurden. Hinzu kommen gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Ergibt der Vergleich zwischen jedem Monat im ersten Quartal 2022 und dem jeweiligen Referenzmonat im Jahr 2019 Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent, könne ein Antrag gestellt werden. Ausgenommen davon seien Neugründungen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. September 2021 und „außergewöhnliche betriebliche Umstände“. Es gelten besondere Vorschriften, heißt es in der Mitteilung.