Winterzeit – Schnittzeit

Die Schutzzeiten gelten auch in der freien Landschaft. Bild: Kreis Lippe
Die Schutzzeiten gelten auch in der freien Landschaft. Foto: Kreis Lippe

Augenmaß für die Artenvielfalt

Kreis Lippe. Gehölzschnitte im Garten und der freien Landschaft sind noch bis Ende Februar erlaubt. Danach, so weist die Untere Naturschutzbehörde hin, gilt vom 1. März bis zum 30. September die Schutzzeit. Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen dann nicht abgeschnitten, auf Stock gesetzt oder beseitigt werden. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen erlaubt, aber erst ab Ende Juni notwendig, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.