Qualität der Betreuung im Kreis Lippe wird gestärkt
Kreis Lippe. Das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen sowie die Qualität der rechtlichen Betreuung. Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Nach Ende der Entmündigung im Jahr 1992 ist dies ein weiterer wegweisender Schritt in die Zukunft, der auf den Grundwerten der UN-Behindertenrechtskonventionen beruht, heißt es in einer Mitteilung des Kreises Lippe.
Während in den 1990er Jahren rund 90 Prozent ehrenamtliche Personen, oft Familienangehörige, die Betreuung übernahmen, steigt der Anteil der Berufsbetreuung. Mittlerweile werden deutschlandweit über 50 Prozent der Betreuungen durch eine Berufsbetreuung oder durch einen anerkannten Betreuungsverein geführt, teilt der Kreis weiter mit.
Die Qualität der Betreuungen soll sich weiter verbessern. Dafür müssen ehrenamtliche und berufliche Betreuerinnen und Betreuer zukünftig die persönliche Eignung nachweisen. Berufliche Betreuerinnen und Betreuer müss…