Holzdiebstahl im Wald

Geschlagenes und an den Waldweg geräumtes Holz gehört dem Waldbesitzer oder der Firma, die es vom Waldbesitzer gekauft hat. Sich hier zu bedienen, ist eine Straftat. (Fotos: LVL)
Geschlagenes und an den Waldweg geräumtes Holz gehört dem Waldbesitzer oder der Firma, die es vom Waldbesitzer gekauft hat. Sich hier zu bedienen, ist eine Straftat. Foto: LVL

Der Landesverband Lippe warnt

Kreis Lippe. Die angespannte Lage auf dem Energiemarkt und die damit verbundenen hohen Energiekosten für Unternehmen wie Privathaushalte machen sich in den Wäldern des Landesverbandes Lippe negativ bemerkbar: Im Herbst 2022 und in den ersten Monaten 2023 hat die Forstabteilung mehrere Fälle von Holzdiebstahl registriert. Zwei Täter konnten gestellt werden, teilt der Landesverband Lippe mit.

„Betroffen waren das Forstrevier Sternberg, konkret mit Waldarealen in Bad Salzuflen, sowie das Forstrevier Extertal-Bösingfeld“, berichtet Susanne Hoffmann, stellvertretende Leiterin der Forstabteilung des Landesverbandes Lippe. Die Spannbreite reiche vom dreisten Abfahren ganzer Holzpolter bis zur unerlaubten Mitnahme von Brennholz. „Diebstahl im Wald lohnt nicht, denn sowohl unsere Förster vor Ort als auch die Polizei sind wachsam: In einem Fall hat die Polizei einen Täter auf frischer Tat beim Beladen seines Kofferraums ertappt, in einem anderen Fall konnte unser Förster den Täter beim Versuch, e…