Güterkraftverkehr über 3,5 Tonnen betroffen
Detmold. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) weist auf die Erweiterung der Mautpflicht ab Mitte des Jahres hin. Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Unternehmen müssen prüfen, ob für ihre Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2024 eine Mautpflicht besteht: Ausgenommen sind zum Beispiel weiterhin Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen genutzt werden.
Das gilt allerdings nur dann, wenn die Ladung von den Fahrer:innen zur Ausübung ihres Handwerks oder mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt wird, die sogenannte „Handwerk…