Nur zwei Grundsteuersätze

Eingang des Rathauses in Leopoldshöhe Foto: Thomas Dohna
Eingang des Rathauses in Leopoldshöhe Foto: Thomas Dohna

Rat soll aufkommensneutral beschließen

Leopoldshöhe (ted). Es wird Leopoldshöher geben, für die die Grundsteuer sinkt, für andere wird sie steigen. Das betont die Gemeindeverwaltung in ihrer Vorlage für die neue Grundsteuer. Deren Gesamtaufkommen soll für die Gemeinde nicht steigen.

Damit geht die Verwaltung auf Kritik und Sorgen aus den Gemeinderatsfraktionen ein. Deren Mitglieder hatten angesichts der allgemeinen politischen Lage Bauchschmerzen. Sie wollten nicht, dass mögliche Mehrzahlungen durch insgesamt höhere Forderungen der Gemeinde noch erhöht werden.

Die Grundsteuerreform ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausgelöst worden. Ein Ehepaar aus dem Rheinland hatte gegen seinen als zu hoch empfundenen Grundsteuerbescheid geklagt und das Verfahren bis zum höchsten deutschen Gericht durchgezogen. Das entschied, dass die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu geschaffen werden müsse. Die beruhte für die westlichen Bundesländer auf Werten von Anfang der 1960er Jahren, für die östlichen auf Werten aus dem 1930er Jahren.

Grundsteuerreform

Diese Werte sind seitdem nie wieder erhoben und nur weiter fortgeschrieben worden. Grundsätzliche Änderungen der Grundstückswerte fanden keinen Niederschlag. 1a-Lagen mit hohen Grundstückswerten konnten unter Umständen in der Berechnung der Grundsteuer günstiger liegen als Neubau-Grundstücke in weniger günstigen Lagen.

Um auf einen aktuellen Stand zu kommen, ließ der Bund für die Länder ein Modell entwickeln, dass nun auch in NRW gilt. Die Grundstückseigentümer mussten eine Erklärung über ihre Grundstücke abgeben, auf deren Grundlage die Finanzämter einen Messbetrag errechneten.

Neutrale Hebesätze

Die Kommunen dürfen mit der Grundsteuerreform jetzt drei statt bisher zwei Hebesätze festlegen. Die Grundsteuer A ist belegt nach wie vor land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Die Grundsteuer B besteuert Wohn- und Nichtwohngrundstücke mit je eigenen Hebesätzen, wenn das die Kommune so will. Mit der Grundsteuer C sollen die Kommunen baureife Grundstücke mit einem Hebesatz belegen können, der die Eigentümer bewegt, rasch dort Wohnraum zu schaffen.

Das Land errechnete für die einzelnen Kommunen Hebesätze, die für die Kommunen aufkommensneutral sind, also den Kommunen nicht mehr Geld bringen als zuvor. Das schließt nicht aus, dass Grundstückseigentümer mehr zahlen müssen, weil ihre Grundstücke heute wertvoller sind als 1961 oder 1935.

Höhere Besteuerung

Der Vorschlag, den die Leopoldshöher Gemeindeverwaltung jetzt vorlegt, zeigt nur zwei Hebesätze, den für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) mit 462 Punkten und den für eine ungeteilte Grundsteuer B mit 730 Punkten. Die Gewerbesteuer bleibt mit 495 Punkten unangetastet. Damit folgt die Verwaltung 1:1 einem Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Jahn, der in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses diese Möglichkeit gefordert hatte.

Damit werden die Wohngrundstücke höher besteuert als das Land es vorgeschlagen hatte. Das hatte für Nicht-Wohngrundstücke den Hebesatz mit 1.078 angegeben, den für Wohngrundstücke mit 637. Damit liegt die Gemeinde 93 Punkte über dem Satz des Landes. Für eine aufkommensneutrale Grundsteuer ohne geteilten Hebesatz in der Grundsteuer B hatte das Land für die Grundsteuer A 462 und für die Grundsteuer B 730 Punkte errechnet.

Steuererhöhungen später

Spitz gerechnet wird die Gemeinde mit den neuen Hebesätzen rund 60.000 Euro mehr einnehmen als zuvor, 3,70 Millionen Euro statt 3,64 Millionen Euro.

Steuererhöhungen sind damit nicht vom Tisch. Spätestens nach der Kommunalwahl 2025 wird sich der Gemeinderat damit beschäftigen müssen, schreibt die Verwaltung: „Angesichts der angespannten Haushaltssituation wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2026 eine Erhöhung des Steueraufkommens und damit der Hebesätze der Realsteuern erforderlich sein.“

Die Gemeinde steht wegen erwarteten Millionendefiziten in den kommenden Jahren vor der Haushaltssicherung.

Die Ratssitzung findet am Donnerstag, 31. Oktober 2024, ab 18.30 Uhr im Saal des Rathauses statt. Die Sitzung ist öffnentlich. Zu Beginn gibt es eine Fragemöglichkeit für Einwohner Leopoldshöhes.

Schreibe einen Kommentar