
Erster Verdachtsfall in Lippe bestätigt
Kreis Lippe. In Lippe ist der erste Geflügelpest-Verdachtsfall inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. Da es sich bisher um den einzigen bestätigten Fall handelt, verzichtet das Veterinäramt des Kreises Lippe derzeit noch auf eine Aufstallpflicht und empfiehlt allen Geflügelhaltern – auch Kleinsthaltungen – weiterhin, streng auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu achten, teilt der Kreis Lippe mit.
Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun.
Wie berichtet, war k…



