
Landesregierung verweist auf Rechtslage
Kreis Lippe. Beim Ausrutschen den Knöchel verstaucht oder den Arm dick: Eis und Schnee im Wald können zu Unfällen führen. Aus Sorge vor Haftungsrisiken bauen Ehrenamtliche und Kommunen Sitzbänke und Schutzhütten zurück. Die NRW-Landesregierung sieht keinen Grund nachzuschärfen. Das geltende Recht sei eindeutig.
„Das Betreten des Waldes erfolgt gemäß Bundeswaldgesetz grundsätzlich auf eigene Gefahr“, heißt es von der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Alexander Baer, Landtagsabgeordneter (SPD) aus Lemgo. „Eine Ausweitung der Verkehrssicherungspflichten ist daraus nicht abzuleiten. Die bestehenden Regelungen bieten einen ausreichenden rechtlichen Rahmen.“
Für Baer ist das zu wenig. Er kritisiert, dass die Landesregierung das Problem zwar zur Kenntnis nehme, aber keine Konsequenzen ziehe. Auch eine landesrechtliche Regelung, wie sie derzeit in Baden-Württemberg diskutiert wird, plant Nordrhein-Westfalen demnach nicht.
„Das Land hält die Füße still u…



