
Sicherheitsgründe angeführt
Leopoldshöhe (ted). Die Gemeinde hat auf zwei Spielplätzen je eine Rutsche abgebaut. Sie gibt dafür Sicherheitsgründe an.
Die Gemeinde überprüfe regelmäßig alle öffentlichen Spielplätze und Spielgeräte im Gemeindegebiet auf ihre Sicherheit und die Einhaltung der geltenden gesetzlichen sowie technischen Vorgaben. Grundlage hierfür seien die einschlägigen Sicherheitsnormen für Spielplätze und Spielplatzgeräte sowie die Verpflichtung der Gemeinde zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Bei diesen Kontrollen würden die Spielgeräte auf ihren Zustand, mögliche Verschleißerscheinungen und sicherheitsrelevante Mängel untersucht. Ziel sei es, den Kindern sichere und attraktive Spielmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen.
Würden bei den Überprüfungen Mängel festgestellt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder eine Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer darstellen, sei die Gemeinde verpflichtet, unverzüglich zu handeln. In solchen Fällen müssten die betroffenen Spielgeräte bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt oder abgebaut werden. Dies sei kürzlich auf den Spielplätzen am Nussweg und an der Milser Heide erforderlich gewesen. Dort habe jeweils eine Rutsche aus Sicherheitsgründen außer Betrieb genommen und abgebaut werden müssen.
Soweit die Mängel durch kleinere Reparaturen oder technisch einfache Anpassungen behoben werden können, würden diese Arbeiten zeitnah durch den für die Spielplätze zuständigen Mitarbeiter durchgeführt, schreibt die Gemeinde. Ziel sei es, den Erhalt der vorhandenen Spielgeräte zu ermöglichen und die Spielplätze für die Kinder attraktiv zu gestalten.
Die Gemeindeverwaltung sei sich der großen Bedeutung der Spielplätze als Orte der Begegnung, Bewegung und des sozialen Miteinanders bewusst. Sie bedanke sich daher ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die dem Schutz der Kinder und aller Spielplatznutzerinnen und -nutzer dienten.



