Die nächste Beschwerde

Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna
Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna

Andreas Brinkmann rügt Ratsprotokoll

Leopoldshöhe (ted). Der Abschied Thomas Jahns aus dem Gemeinderat und der Einzug Maic Banzes in das Gremium hat wegen einer Formalie im Protokoll der Sitzung ein Nachspiel. Andreas Brinkmann (SPD) legt nun Einspruch gegen das Protokoll ein und trägt zugleich eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe vor.

Brinkmann kritisiert, dass im Protokoll das Ausscheiden des bisherigen Ratsmitgliedes, das Nachrücken des neuen Ratsmitgliedes, dessen Einführung in den Rat, seine Verpflichtung gemäß Paragraf 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) NRW sowie der Zeitpunkt seines Eintritts in die Sitzung nicht dokumentiert ist.

Seiner Wahrnehmung nach sei Banze zwar von Bürgermeister Martin Hoffmann als Vorsitzendem des Rates begrüßt worden. Eine förmliche Einführung und Verpflichtung sei jedoch nicht erfolgt. Insbesondere sei weder die gesetzlich vorgesehene Verpflichtungsformel gesprochen noch eine entsprechende Verpflichtung in der Niederschrift dokumentiert worden.

Die Verpflichtung sei keine bloße Formalie, stellt Brinkmann fest. Sie sei vom Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben und diene der ordnungsgemäßen Aufnahme der Mandatsausübung unter Hinweis auf die gesetzlichen Rechte und Pflichten eines Ratsmitgliedes. Unabhängig von der Frage, welche rechtlichen Folgen die unterbliebene Verpflichtung im Einzelfall habe, sei es aus rechtsstaatlicher Sicht nicht hinnehmbar, dass ein derart wesentlicher Vorgang in der Sitzungsniederschrift unerwähht bleibe, schreibt Brinkmann.

Die Niederschrift solle den wesentlichen Verlauf der Sitzung dokumentieren. Dazu gehört nach Ansicht Brinkmanns auch jede Veränderung der personellen Zusammensetzung des Rates. Nur so könne die Öffentlichkeit, die Ratsmitglieder und Kommunalaufsicht nachvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt Mitglied des Rates war und wer an den einzelnen Beschlussfassungen mitgewirkt hat. „Das vollständige Fehlen dieser Angaben beeinträchtigt nach meiner Auffassunq die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Niederschrift erheblich“, schreibt Brinkmann.

Er beantragt, die Niederschrift um den vollständigen Vorgang des Ausscheidens und Nachrückens eines Ratsmitgliedes zu ergänzen, ausdrücklich festzustellen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung erfolgt ist, und wenn nicht, den Verfahrensfehler festzustellen und die Verpflichtung unverzüglich in öffentlicher Ratssitzung nachzuholen. In der Niederschrift solle kenntlich gemacht werden, ab welchem Zeitpunkt das nachgerückte Ratsmitglied an den Beratungen und Abstimmungen teilgenommen hat. Er beantragt außerdem, dass die Gemeinde den Vorgang und seinen Einspruch der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Bewertung zuleitet.

Brinkmann hält eine kommunalaufsichtliche Prüfung für geboten, weil sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensvorschriften als auch die ordnungsgemäße Dokumentation des Sitzungsverlaufes grundlegende Voraussetzungen einer rechtssicheren Ratsarbeit darstellten. Die Gemeindeordnung NRW messe beiden Aspekten erhebliche Bedeutung bei.

Er sieht bei einer Niederschrift, die einen Wechsel in der Zusammensetzung des Rates unerwähnt lasse, rechtliche Bedenken. Der Rat solle über seinen Einspruch beschließen.

Laut Gemeindeordnung muss von jeder Rats- oder Ausschusssitzung eine Niederschrift verfasst werden. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates präzisiert die Vorschrift. So müssen die Protokolle spätestens vier Wochen nach dem Sitzungstermin im Ratsinformationssystem der Gemeinde bereitgestellt werden. Dann haben die Teilnehmer der Sitzungen 14 Tage lang die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Niederschrift zu erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung. Alle Ratssitzungen werden aufgenommen. Die Mitschnitte müssen bis zur Genehmigung des Protokolls aufbewahrt werden. Die nächste Sitzung des Gemeinderates soll am Donnerstag, 15. Oktober 2026, stattfinden.

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