
Hinweis des Wasserwerkes der Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe. Aus aktuellem Anlass weist das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe darauf hin, dass die unberechtigte Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz rechtswidrig ist. Die Entnahme von Wasser über nicht genehmigte oder fremde Standrohre stelle eine illegale Nutzung des öffentlichen Versorgungsnetzes dar und könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Entsprechende Verstöße würden zur Anzeige gebracht.
Für die zulässige Wasserentnahme aus dem Verteilnetz stellt das Wasserwerk auf Antrag gegen Kaution und Nutzungsgebühr geprüfte und den technischen Regelwerken entsprechende Standrohre zur Verfügung. Diese gewährleisteten eine hygienisch einwandfreie Wasserentnahme.
Das Wasserwerk weist darauf hin, dass Standrohre nicht zur Befüllung privater Pools vermietet würden. Pools seien ausschließlich über den hauseigenen Trinkwasseranschluss zu befüllen. Das entnommene Wasser werde dabei über den Wasserzähler erfasst und ordnungsgemäß abgerechnet.
Das Wasser müsse bei der Entleerung des Pools in die Kanalisation eingeleitet werden und unterliege daher der Abwassergebührenpflicht. Ausgenommen seien lediglich kleine Planschbecken bis etwa einem Kubikmeter Inhalt, sofern das Wasser auf dem Grundstück schadlos versickern könne und nicht chemisch behandelt worden sei.
Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe unterstütze die Befüllung privater Pools nicht und verleihe hierfür keine Standrohre. Wasserdiebstahl verursache Kosten, die letztlich von allen Trinkwasserkunden getragen werden müssen, schreibt die Gemeindeverwaltung.
Die unberechtigte Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz stelle keinen Bagatellverstoß dar. Sie beeinträchtige den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Wasserversorgung und führe zu vermeidbarem Aufwand für die Allgemeinheit. Das Wasserwerk bitte daher um Hinweise auf verdächtige Wasserentnahmen oder den missbräuchlichen Einsatz von Standrohren. Es werde entsprechenden Hinweisen nachgehen.
Darüber hinaus bestehe bei der Verwendung ungeprüfter oder nicht desinfizierter Standrohre die Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassernetzes. Solche Verunreinigungen könnten erhebliche gesundheitliche Risiken verursachen, schreibt die Gemeindeverwaltung. Die Kosten für notwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen würden dem Verursacher in Rechnung gestellt.





