Endspurt fürs Bürgerbegehren

Kita Greste. Archivfoto: Thomas Dohna
Kita Greste. Archivfoto: Thomas Dohna

Initiative sieht sich kurz vor dem Ziel

Leopoldshöhe (ted). Um die 1.200 Unterschriften muss die Initiative für die kommunalen Kitas zusammenbekommen, dann ist ihr Bürgerbegehren erfolgreich.  Die Initiative will erreichen, dass die kommunalen Kindertagesstätten Greste, Regenbogenkinderland (Schuckenbaum), Asemissen (Spatzennest) und Leopoldshöhe (Kleine Strolche) in Gemeindehand bleiben.

Seit zwei Wochen sammeln die Aktiven der Initiative Unterschriften. Gleich am ersten Wochenende hätten am Stand der Initiative auf dem Marktplatz und auf dem Parkplatz im Nahversorgungszentrum Leopoldshöhe 500 Leopoldshöherinnen und Leopoldshöher das Bürgerbegehren unterschrieben und damit unterstützt, teilte die Initiative gegenüber den Leopoldshöher Nachrichten mit. Seitdem hat die Initiative an verschiedenen Stellen Unterschriften gesammelt und ist von Tür zu Tür gegangen.

Dem Bürgerbegehren ist eine lange Diskussion um die Zukunft der kommunalen Kitas vorausgegangen. Vor mehr als zwei Jahren hatte die Gemeinde ein Gutachterunternehmen beauftragt, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Kitas zu untersuchen. Das kam zum Ergebnis, dass es nicht festgestellt werden kann, ob die kommunalen Kitas leistungsfähiger sind als die anderer Träger, vor allem, weil Zahlen anderer Träger nicht vorlagen. Eltern sagen, dass es im Vergleich zu anderen Trägern in den kommunalen Kitas weniger Schließtage gebe und die Betreuung der Kinder zuverlässiger sei.

In seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien beschloss der Gemeinderat die Schließung der Kita Greste. Zuvor schon hatte die Initiative das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. Dazu gehört eine Kostenschätzung der Gemeinde. In der wird im Wesentlichen wiederholt, was die Verwaltung in der gesamten Diskussion um die Kitas anführte: Sie sieht eine finanzielle Belastung des Gemeindehaushaltes in Höhe von 9,2 Millionen Euro für die kommenden sechs Jahre. Als Ertrag bei einer Abgabe der Kitas sieht die Verwaltung etwa zwei Millionen Euro, etwa durch den Verkauf der Grundstücke.

Die Verwaltung führt an, dass die Weiterführung der kommunalen Kitas ein jährliches Defizit von 925.000 Euro zur Folge hätte. Außerdem gebe es einen Instandhaltungsbedarf von 1,65 Millionen Euro. Die Verwaltung räumt ein, dass die tatsächlichen Belastungen wegen veränderter Rahmenbedingungen abweichen können.

Die Initiative will nun zum kommenden Wochenende einen Endspurt hinlegen. So sollen am Freitag, 21. August 2026, in den Nahversorgungszentren Asemissen und Leopoldshöhe, sowie beim Flohmarkt an der Kita Greste weitere Unterschriften gesammelt werden. “Wir sind optimistisch, dass wir mehr als ausreichend Unterschriften bekommen”, sagt Tobias Schilling, Sprecher der Initiative gegenüber den Leopoldshöher Nachrichten.

Unterschreiben können alle bei Kommunalwahlen in Leopoldshöhe wahlberechtigte Personen ab 16 Jahren. Sie müssen die deutsche oder eine Staatsbürgerschaft der Europäischen Union vorweisen. Die Unterschriften werden einzeln von der Verwaltung geprüft. Nach dem 22. August 2026 will die Initiative die Unterschriften bei der Verwaltung einreichen, deswegen müssen Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, das Datum der Unterschrift und die Unterschrift selbst in die Listen eingetragen werden.

Bürgerbegehren

Ein Bürgerbegehren ist nach der Gemeindeordnung NRW ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. In Leopoldshöhe müssen wegen der Größe der Gemeinde neun Prozent der Wahlberechtigten dem Bürgerbegehren per Unterschrift auf einer amtlichen Unterschriftenliste zustimmen. Zur Kommunalwahl 2025 gab es in Leopoldshöhe 13.307 Wahlberechtigte, das wären 1.198 Wahlberechtigte.

Das Bürgerbegehren muss eine mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortbare Frage enthalten. Außerdem muss eine Begründung zu lesen und die Kostenschätzung aufgeführt sein. Mit einem Bürgerbegehren kann ein Ratsbeschluss aufgehoben werden. Der Antrag dafür muss bis spätestens sechs Wochen nach Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht werden. Wurde in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt, ist der Antrag unzulässig.

Ist das Bürgerbegehren erfolgreich, muss sich der Gemeinderat damit innerhalb von acht Wochen befassen. Stimmt er dem Begehren zu, ist das Verfahren beendet. Lehnt er ab, kommt es zum Bürgerentscheid. Dann können die Stimmberechtigten das Begehren mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen. Es gilt die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Damit der Bürgerentscheid wirken kann, müssen in Leopoldshöhe mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten, in Leopoldshöhe rund 2.662 Menschen teilgenommen haben. Der Gemeinderat ist zwei Jahre an den Beschluss gebunden, es sei denn, er führt in dieser Sache selbst einen Bürgerentscheid herbei.

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