
PUB beschwert sich bei der Bezirksregierung
Leopoldshöhe (ted). Das Ringen um die Kita Greste geht in eine weitere Runde. Die BFL ist mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Termin für die von der BFL beantragten Sondersitzung des Gemeinderates nicht einverstanden. Die PUB hat unterdessen Beschwerde bei der oberen Kommunalaufsicht gegen den Kreis Lippe eingereicht.
In beiden Fällen geht es um die Zukunft der Kita Greste. In der jüngsten Ratssitzung am 15. Oktober 2026 hatten vier Anträge aus vier Fraktionen vorgelegen, die eine zumindest vorläufige Fortführung der Kita Greste möglich machen sollten. Sie waren auf Antrag des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Kultur, Christian Kühnel, in die nächste Sitzung seines Ausschusses verschoben worden.
Die PUB beanstandet den Schließungsbeschuss für die Kita Greste grundsätzlich. Den hatte der Gemeinderat am 16. Juli 2026 mit knapper Mehrheit gefasst. Dem war eine Auseinandersetzung zwischen Bürgermeister Martin Hoffmann als Vorsitzendem des Gemeinderates und dem Vorsitzenden der PUB-Fraktion Frank Elbrächer vorausgegangen. Der hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt, in dem die Schließung beschlossen werden sollte, von der Tagesordnung zu nehmen. Ein solcher Antrag gilt als Geschäftsordnungsantrag und muss vorrangig behandelt werden.
Die Abstimmung über diesen Antrag wies Bürgermeister Hoffmann mit dem Verweis, die Tagesordnung sei bereits beschlossen worden zurück und ließ eine Abstimmung nicht zu. In einer früheren Sitzung des Gemeinderates hatte Hoffmann selbst einen solchen Antrag gestellt und zugelassen. In der Ratssitzung vom 12. Juni 2025 hatte der Gemeinderat zunächst die Tagesordnung beschlossen. Dann stellte Hoffmann einen Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes. Den lehnte der Rat dem Protokoll der Sitzung zufolge mit Mehrheit ab.
Die PUB-Fraktion beanstandete am 19. September 2026 den Vorgang aus der Juli-Sitzung des Rates gegenüber der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe. Die aber habe bislang nur den Eingang der Beschwerde bestätigt.
Jetzt hat die PUB die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung eingeschaltet. Die Fraktion begründet das mit einer Eilbedürftigkeit der Angelegenheit. Es bestehe die Gefahr, dass „durch die fortschreitende Umsetzung Tatsachen geschaffen“ würden, indem die Kita Greste auf Grundlage eines nach Ansicht der PUB rechtswidrig zustande gekommenen Ratsbeschlusses geschlossen und das dagegen gerichtete Bürgerbegehren ausgehebelt werde.
Die PUB hält dieses Vorgehen nicht nur für rechtlich „äußerst problematisch“, sondern auch geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die kommunalen demokratischen Entscheidungsprozesse erheblich zu beschädigen. Daher sei es für die PUB unverständlich, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe nicht entscheide.
Die BFL sieht ebenfalls Dringlichkeit in Sachen Kita Greste. Die Fraktion hat eine Sondersitzung des Gemeinderates beantragt, um die vier Anträge beraten und über sie beschließen zu können. Nach Informationen der Leopoldshöher Nachrichten hat die Verwaltung als Termin Dienstag, 10. November 2026 vorgeschlagen. Das ist das Datum, an dem der Ausschuss für Bildung und Kultur über die Anträge und über das Gutachten zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der kommunalen Kindertagesstätten beraten werden sollten.
Damit ist die BFL nicht einverstanden. Sie möchte die Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 3. November 2026, stattfinden lassen, um der Verwaltung sowie den Eltern und den Mitarbeitern der Kindertagesstätte schneller Planungssicherheit zu geben. Die Fraktion hält an ihrem Antrag auf unverzügliche Einberufung des Rates fest.
Die Gemeindeordnung des Landes NRW und die Geschäftsordnung des Gemeinderates Leopoldshöhe schreiben vor, dass eine Ratssitzung unverzüglich einzuberufen ist, wenn dies eine Fraktion fordert. Unverzüglich bedeutet im juristischen Sprachgebrauch „ohne schuldhaftes Verzögern“. Die Ladungsfrist ist laut Geschäftsordnung sieben Tage, in dringlichen Fällen drei Tage.





