Händler dürfen ausliefern und Waren abholen lassen
Leopoldshöhe (ted). Ab Mittwoch, 16. Dezember, 0 Uhr, gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Für Lippe ändert sich nicht wirklich viel, weil die Allgemeinverfügung des Kreises zum Teil deutlich schärfere Regelungen enthält. Die wichtigste Neuerung des Landes ist die Schließung aller Geschäfte des Einzelhandels, die nicht den täglichen Bedarf bedienen. Sie dürfen allerdings bestellte Waren ausliefern und unter Beachtung der Kontaktlosigkeit zwischen Kunden und Mitarbeitern bestellte Waren am Geschäft herausgeben. Gerüchte, nach denen lippischen Einzelhändlern die Auslieferung und die Abgabe von Waren verboten werden soll, hat der Kreis auf Anfrage der Leopoldshöher Nachrichten weder bestätigt noch dementiert. Die zur Zeit gültigen Allgemeinverfügungen würden zur Zeit redaktionell geprüft und danach bewertet, ob es einen veränderten Regelungsbedarf gibt, schreibt die Pressestelle des Kreises.
Weiterhin gilt für die Lipper eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr…