Durch eine Fehleinschätzung der Rechtslage hat sich die Gemeinde in dem zu früheren Zeiten wild gewucherten Gebiet Zentrum-Süd entlang der Hauptstraße in eine schwierige Situation manövriert. Der Druck aus der Politik ist möglicherweise zu spät gekommen, um das Gebiet verträglich und zum Nutzen Vieler zu entwickeln. An anderer Stelle sieht die Kreisverwaltung schlecht aus. Sie will die zu hoch gebauten Häuser an der Straße Am Mühlenbach legalisieren lassen. Warum? Wir warten auf Antworten auf unsere Fragen. Schlecht sieht es auch um den Fachkräftenachwuchs und eine Hundewiese in Leopoldshöhe aus. Während viele Menschen unter der mangelnden Impfbereitschaft Weniger leiden, geht es den Gemeindefinanzen überraschend gut. Gut sieht es auch für das Sporthaus des TuS Leopoldshöhe aus. Nach langem Stillstand soll es nun ein Gutachten zum baulichen Zustand geben.
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Corona-Wochenbericht KW 47 – Impfangebote, Zahlen und Daten
Angesichts der stark gestiegenen Inzidenz- und Hospitalisierungswerte verstärkt der Kreis Lippe seine Aktivitäten. Jeden Tag ist der Impfbus im Kreis Lippe unterwegs.
WeiterlesenRichtig zuhören gelernt
Sobald die süße Elefantendame „Lilo Lausch“ aufwacht, werden ihre kleinen Zuhörerinnen und Zuhörer ganz still. In der Hand von Michaela Baaske-Hirsch wird die Puppe lebendig, atmet tief ein und freut sich darüber, die Kinder wiederzusehen. So beginnt die „Lilo Lausch-Zeit“ bei der „Mäusebande“ in Leopoldshöhe, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung “Für Lippe”
WeiterlesenInformationen zum Coronavirus (Stand: 27.11.2021)
In Leopoldshöhe gibt es heute 22 neue Corona-Infektionen. Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 541,1. Er ist im Vergleich zum Vortag (461,2) gestiegen. Der R-Wert beträgt 2,51. Die Zahl der Todesfälle ist mit 16 unverändert. Es gibt 169 aktiv Infizierte in Leopoldshöhe.
Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 207,5. Er ist im Vergleich zum Vortag (256,8) gesunken.
Zutritt zum Rathaus nur noch mit 3-G
Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage gilt für Besuche im Leopoldshöher Rathaus ab sofort die 3-G-Regel. Zutritt haben nur noch Personen, die einen Nachweis über eine Covid-19-Impfung, einer Genesung von einer Corona-Erkrankung oder einen tagesaktuellen Corona-Test einer zertifizierten Teststelle nachweisen können.
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