Wahlausschuss muss Wahlkreise neu zuschneiden

Das Landesverfassungsgericht hat geurteilt

Leopoldshöhe (ted). Ein Wahlausschuss ist ein selten tagendes Gremium des Gemeinderates. In diesem Winter tritt er bereits das dritte Mal zusammen. Grund ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Das lässt nur noch Wahlkreise mit einer Abweichung der Stimmenzahl von maximal 15 Prozent zu.

Das trifft in Leopoldshöhe auf zwei Wahlkreise zu. Schon einmal hatte der Wahlausschuss zur Vorbereitung der Kommunalwahl am 13. September die Wahlkreise neu festlegen müssen. Dabei waren Wahlkreise in Nienhagen und Bexterhagen zusammengelegt worden. Die neu so benannten Wahlkreise 010 und 090 weichen 23,04 und 15,82 Prozent vom Durchschnitt ab. Das Landesverfassungsgericht verlangt nun, dass die 15-Prozent-Grenze nur dann überschritten werden darf, wenn es Gründe dafür gibt.

Der Wahlbezirk 090 liegt in Bechterdissen. Dort sollen 27 Einwohner des Wahlbezirkes 011 dem Wahlbezirk 090 zugeschlagen werden, schlägt die Verwaltung vor. Damit beträgt die Abweichung von Durchschnitt der Wählerstimme…