Besuche in Bielefelder Pflegeeinrichtungen deutlich eingeschränkt

Bielefeld (bi). Die Stadt Bielefeld hat heute, Sonntag, 15. März und zunächst bis zum Sonntag, 19. April Besuchseinschränkungen verfügt. Diese gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften. Das Sozialdezernat fordert die Angehörigen auf, nur die nötigsten Besuche zu machen. Die Einrichtungen sind ab sofort verpflichtet, die Besuche streng zu reglementieren. Eine Allgemeinverfügung der Stadt erklärt detailliert, was noch erlaubt ist und was nicht. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.