In Bussen und Bahnen sowie im Einzelhandel ist der Mund-Nasen-Schutz ab 27. April verpflichtend
Düsseldorf (ted). Die nordrhein-westfälische Landesregierung führt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ein. Ab Montag, 27. April, müssen in Bussen und Bahnen sowie in Einzelhandelsgeschäften sogenannte Alltagsmasken getragen werden. Außerdem dürfen auch solche Geschäfte öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren können. Diese Regelungen haben auch die Landesregierungen von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Bisher hatte die Landesregierung das Tragen diese Mansken nur empfohlen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen will die Landesregierung mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. “Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, im öffentlichen Personennah…