Leopoldshöhe (ted). Die Benutzung der Leopoldshöher Spielplätze ist neu geregelt. Politische Veranstaltungen und Versammlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt (mehr und werbefrei nur für Abonnenten: anmelden oder Abo buchen.)
Die Nutzung von Spielplätzen ist ab Donnerstag, 7. Mai wieder erlaubt.
Ab der kommenden Woche können Zoologische Gärten und Tierparks sowie Botanische Gärten, Garten- und Landschaftsparks in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen durch individuelle Sicherheitskonzepte und Maßnahmen die Einhaltung strenger Hygiene-Regeln sicherstellen. Das ist in der ab Montag, 4. Mai, gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Landes festgelegt.
Ab Montag gilt eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes.
Weiterhin unklar ist, wann welche Jahrgänge der Grundschulen wieder zur Schule müssen. Ministerpräsident Armin Laschet kassierte eine schon veröffentlichte Mail des Schulministerieums ein. (