Beim Osterfeuer auf dem Heimathof kamen in den vergangenen Jahren immer viele Menschen zusammen. Das soll während der Corona-Pandemie vermieden werden. Archivfoto: Thomas Dohna
Grund ist die Corona-Schutzverordnung
Leopoldshöhe (ted). Auch wenn Bundes- und Landesregierungen die sogenannte Osterruhe wieder gekippt haben, bleiben private und öffentliche Osterfeier dennoch verboten. Darauf weist die Gemeindeverwaltung hin.
Gemäß Paragraf 13 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung) sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt, stellt die Gemeindeverwaltung fest. Aufgrund dessen dürften Osterfeuer und Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden. Die Verwaltung rechnet nicht damit, dass innerhalb der nächsten drei Wochen solche Feuer stattfinden können: „Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung in den nächsten drei Wochen nicht zu rechnen“, heißt es in der Mitteilung. Der Heimatverein Leopoldshöhe hatte sein Osterfeuer und sein Ostereiersuchen auf dem Gelände des Heimathofes schon vor einigen Tagen abgesagt.