Informationen zum Coronavirus (Stand: 11.05.2021)

In Leopoldshöhe gibt es heute sechs neue Corona-Infektionen, der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 117,7

Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 251,1. Er ist im Vergleich zum Sonntag (220,5) weiter gestiegen. Der R-Wert für Leopoldshöhe beträgt 1,52. Die Zahl der Todesfälle ist mit zwölf gleich geblieben. Es gibt 96 aktiv Infizierte in Leopoldshöhe, das sind sechs mehr als am Sonntag.

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 16.352 bestätigte Coronafälle, damit sind 22 weitere Infektionen bekannt, teilt der Kreis Lippe mit. 374 Personen sind verstorben, die Zahl ist unverändert. Aktuell sind 1.219 aktive Coronafälle in Lippe bekannt, das ist einer mehr als am Sonntag. 14.759 Personen sind als wieder genesen in der Statistik erfasst.

Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 117,7, ist also im Vergleich zum Sonntag(122,3) gesunken. Terminshopping mit Maske ist im Kreis Lippe ab Samstag, 8. Mai wieder möglich. (LeoN)

Statistik der Coronafälle Stand: 11. Mai 2021


bestätigte
Infektionen
/ Sonntag

wieder
genesen
/ Sonntag

Tote
/ Sonntag
Lippe16.352/ 16.33014.759 / 14.738374 / 374
Augustdorf862 / 862779 / 77611/ 11
Bad Salzuflen2.939 / 2.9352.609 / 2.60564 / 64
Barntrup372 / 371334 / 3348 / 8
Blomberg733 / 733706 / 70623 / 23
Detmold3.507 / 3.5013.200 / 3.19568 / 68
Dörentrup172 / 172162 / 1625 / 5
Extertal317 / 317275 / 27413 / 13
Horn-Bad Meinberg799 / 798704 / 70120 / 20
Kalletal512 / 512465 / 46526 / 26
Lage2.165 / 2.1641.960 / 1.96040 / 40
Lemgo1.760/ 1.7591.635/ 1.63451 / 51
Leopoldshöhe739 /733631 / 63112 / 12
Lügde216 / 216188 / 1887 / 7
Oerlinghausen626 / 624557 / 55611 / 11
Schieder-Schwalenberg374 / 374332 / 33110 /10
Schlangen259 / 259222 / 2205 / 5

Eine Übersicht

Was gilt bei einer Inzidenz ab 100:

  • Wer keinen im Gesetz genannten Grund hat, darf sich von 22 bis 5 Uhr außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes nicht mehr aufhalten. Alleine Sport treiben ist zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt.
  • In Bussen, Bahnen und Taxen muss eine Maske getragen werden. Die Fahrzeuge sollen höchstens bis zu Hälfte ausgelastet werden.
  • In Geschäften des sogenannten erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte und ähnliche) ist die Kundenzahl abhängig von der Größe begrenzt. Kunden müssen Maske tragen. Diese Regelung gilt jetzt auch.
  • Im übrigen Einzelhandel gilt Terminshopping mit Maske.
  • Privat darf ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person zusammenkommen, öffentlich wie in der eigenen Wohnung. Ausnahmen gibt es für das Umgangsrecht. Bei Trauerfeiern dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.
  • Sport in der Gruppe darf nur im Freien ausgeübt mit maximal zwei Personen oder mit den Menschen aus dem eigenen Haushalt. Kontaktloser Gruppensport ist für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen zu fünft möglich.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können mit einem negativen Test, nicht älter als 24 Stunden, besucht werden.
  • Die Gastronomie ist geschlossen. Lieferdienste sind möglich. Gaststätten dürfen für Fernfahrer, die beruflich unterwegs sind, öffnen.
  • Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FPP2-Maske erlaubt. Wer zum Friseur oder zur Fußpflege möchte, benötigt zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest.
  • In Schulen muss zweimal in der Woche ein Selbsttest gemacht werden. Es muss in den Wechselunterricht gegangen werden.
  • Wer im Homeoffice arbeiten kann, muss das jetzt tun, wenn keine privaten Gründe dagegensprechen. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, wenn es betrieblich möglich ist. Das dürfte jeden Bürojob betreffen.

Was gilt außerdem bei einer Inzidenz ab150:

  • Die Geschäfte des Einzelhandels, die nicht zu denen des sogenannten erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte und ähnliche) gehören, müssen schließen. Das Abholen bestellter Waren bleibt möglich.

Was gilt außerdem bei einer Inzidenz ab 165:

  • Bei einer Inzidenz über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen müssen die Schulen in den Distanzunterricht gehen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen.
  • Ab einer Inzidenz von 165 müssen auch die Kindertageseinrichtungen und ähnliche Betreuungsangebote schließen. Unter welchen Bedingungen eine Notbetreuung zulässig ist, ist noch unklar. Das muss das Land regeln.

Die Regelungen treten dann außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter die jeweils geltenden Werte von 100, 150 oder 165 gesunken ist.