Informationen zum Coronavirus (Stand: 18.05.2021)

In Leopoldshöhe gibt es heute drei neue Corona-Infektionen, der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 80,0

Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 263,4. Er ist im Vergleich zum Sonntag (269,5) leicht gesunken. Der R-Wert für Leopoldshöhe beträgt 1,26. Die Zahl der Todesfälle ist mit 13 gleich geblieben. Es gibt unverändert 85 aktiv Infizierte.

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 16.630 bestätigte Coronafälle, damit sind 29 weitere Infektionen bekannt, teilt der Kreis Lippe mit. 376 Personen sind verstorben, die Zahl ist unverändert. Aktuell sind 1.001 aktive Coronafälle in Lippe bekannt, das sind vier weniger als am Sonntag. 15.252 Personen sind als wieder genesen in der Statistik erfasst.

Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 80,0, ist also im Vergleich zum Sonntag (78,0) weiter leicht gestiegen. Es ist der vierte Tag/dritte Werktag mit einem Inzidenzwert von unter 100.
Der Kreis verlängert die Corona-Allgemeinverfügungen. Das hat für Leopoldshöhe Auswirkungen. (LeoN)

Statistik der Coronafälle Stand: 18. Mai 2021


bestätigte
Infektionen
/ Sonntag

wieder
genesen
/ Sonntag

Tote
/ Sonntag
Lippe16.630/ 16.60115.252 / 15.219376 / 376
Augustdorf885 / 885811 / 80911/ 11
Bad Salzuflen3.023 / 3.0102.727 / 2.71564 / 64
Barntrup377 / 376344 / 3438 / 8
Blomberg738 / 738708 / 70823 / 23
Detmold3.553 / 3.5473.275 / 3.27068 / 68
Dörentrup177 / 177166 / 1665 / 5
Extertal318 / 318285 / 28413 / 13
Horn-Bad Meinberg808 / 808740 / 73620 / 20
Kalletal513 / 513472 / 47226 / 26
Lage2.194 / 2.1911.997 / 1.99640 / 40
Lemgo1.776/ 1.7751.682/ 1.68051 / 51
Leopoldshöhe769 /766671 / 66813 / 13
Lügde218 / 218201 / 2017 / 7
Oerlinghausen640 / 638585 / 58312 / 12
Schieder-Schwalenberg376 / 376347 / 34710 /10
Schlangen265 / 265241 / 2415 / 5

Eine Übersicht

Was gilt bei einer Inzidenz ab 100:

  • Wer keinen im Gesetz genannten Grund hat, darf sich von 22 bis 5 Uhr außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes nicht mehr aufhalten. Allein Sport treiben ist zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt.
  • In Bussen, Bahnen und Taxen muss eine Maske getragen werden. Die Fahrzeuge sollen höchstens bis zu Hälfte ausgelastet werden.
  • In Geschäften des sogenannten erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte und ähnliche) ist die Kundenzahl abhängig von der Größe begrenzt. Kunden müssen Maske tragen. Diese Regelung gilt jetzt auch.
  • Im übrigen Einzelhandel gilt Terminshopping mit Maske.
  • Privat darf ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person zusammenkommen, öffentlich wie in der eigenen Wohnung. Ausnahmen gibt es für das Umgangsrecht. Bei Trauerfeiern dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.
  • Sport in der Gruppe darf nur im Freien ausgeübt mit maximal zwei Personen oder mit den Menschen aus dem eigenen Haushalt. Kontaktloser Gruppensport ist für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen zu fünft möglich.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können mit einem negativen Test, nicht älter als 24 Stunden, besucht werden.
  • Die Gastronomie ist geschlossen. Lieferdienste sind möglich. Gaststätten dürfen für Fernfahrer, die beruflich unterwegs sind, öffnen.
  • Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FPP2-Maske erlaubt. Wer zum Friseur oder zur Fußpflege möchte, benötigt zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest.
  • In Schulen muss zweimal in der Woche ein Selbsttest gemacht werden. Es muss in den Wechselunterricht gegangen werden.
  • Wer im Homeoffice arbeiten kann, muss das jetzt tun, wenn keine privaten Gründe dagegensprechen. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, wenn es betrieblich möglich ist. Das dürfte jeden Bürojob betreffen.

Was gilt außerdem bei einer Inzidenz ab150:

  • Die Geschäfte des Einzelhandels, die nicht zu denen des sogenannten erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte und ähnliche) gehören, müssen schließen. Das Abholen bestellter Waren bleibt möglich.

Was gilt außerdem bei einer Inzidenz ab 165:

  • Bei einer Inzidenz über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen müssen die Schulen in den Distanzunterricht gehen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen.
  • Ab einer Inzidenz von 165 müssen auch die Kindertageseinrichtungen und ähnliche Betreuungsangebote schließen. Unter welchen Bedingungen eine Notbetreuung zulässig ist, ist noch unklar. Das muss das Land regeln.

Die Regelungen treten dann außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter die jeweils geltenden Werte von 50 oder 100 gesunken ist.