Informationen zum Coronavirus (Stand: 22.06.2021)

In Leopoldshöhe gibt es heute keine neue Corona-Infektion, der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 5,2

Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 0,0. Er ist im Vergleich zum Sonntag (6,1) gesunken. Der R-Wert für Leopoldshöhe beträgt ebenfalls 0,0. Die Zahl der Todesfälle ist mit 13 gleich geblieben. Es gibt acht aktiv Infizierte.

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 17.123 bestätigte Coronafälle, damit sind sechs weitere Infektionen bekannt, teilt der Kreis Lippe mit. 387 Personen sind verstorben, die Zahl ist im Vergleich zum Sonntag gleich geblieben. Aktuell sind 103 aktive Coronafälle in Lippe bekannt, das sind zwölf weniger als am Sonntag. 16.633 Personen sind als wieder genesen in der Statistik erfasst.

Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 5,2. Er ist im Vergleich zum Sonntag (7,8) weiter gesunken.

Statistik der Coronafälle Stand: 22. Juni 2021


bestätigte
Infektionen
/ Sonntag

wieder
genesen
/ Sonntag

Tote
/ Sonntag
Lippe17.123/ 17.11716.633 / 16.615387 / 387
Augustdorf931 / 931913/ 91213/ 13
Bad Salzuflen3.128 / 3.1283.052 / 3.04766 / 66
Barntrup383 / 383368 / 3688 / 8
Blomberg748 / 748721 / 72024 / 24
Detmold3.633 / 3.6303.539 / 3.53769 / 69
Dörentrup178 / 178171 / 1716 / 6
Extertal318 / 318305 / 30513 / 13
Horn-Bad Meinberg836 / 836814 / 81320 / 20
Kalletal530 / 530503 / 50227 / 27
Lage2.246 / 2.2462.189 / 2.18842 / 42
Lemgo1.838/ 1.8371.774 1.76951 / 51
Leopoldshöhe801 /801780 / 78013 / 13
Lügde224 / 222214 / 2137 / 7
Oerlinghausen664 / 664646/ 64512 / 12
Schieder-Schwalenberg382 / 382371/ 37110 /10
Schlangen283 / 283273 / 2736 / 6

Was ab Montag, 21. Juni 2021, gilt

  • Masken müssen im Freien nur noch in Warteschlangen, Anstellbereichen, Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern getragen werden.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 müssen sie auch am festen Sitz- oder Stehplatz getragen werden. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes bestimmt außerdem, dass die Kreise für bestimmte Plätze eine Maskenpflicht verhängen können.
  • In geschlossenen Räumen müssen Masken weiterhin getragen werden, es sei denn, der Raum ist gut durchlüftet oder verfügt über eine Viren abtötende Luftfilteranlage. Wenn das so ist, dürfen die Masken an festen Steh- oder Sitzplätzen abgenommen werden, sofern bei Bildungs-, Kultur- und Sportveranstaltungen ein negativer Test nachgewiesen wird. Bei anderen Veranstaltungen, wenn zusätzlich der Mindestabstand eingehalten werden kann oder die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
  • In den Schulen entfällt die Maskenpflicht für den Außenbereich, also auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf den Sportanlagen. Innerhalb der Gebäude, in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Wenn die Maske zum Beispiel zum Essen abgenommen werden muss, gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Alle Hygienemaßnahmen wie Handhygiene oder die Durchlüftung von Klassenräumen gelten weiter wie auch die Pflicht zum Test zweimal in der Woche.
  • Beim kontaktfreien Sport in geschlossenen Räumen einschließlich von Fitnessstudios kann wahlweise auf negative Tests oder den Mindestabstand verzichtet werden.
  • Zoos und Tierparks, Botanische Gärten, Garten- und Landschaftsparks können jetzt ohne Termin und ohne Rückverfolgung besucht werden.
  • Wird bei einer Veranstaltung gesungen, ist das nur im Freien zulässig, wenn die Maskenpflicht berücksichtigt wird. Genesene, Geimpfte und Geteste müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr einhalten.

Allgemeine Regeln

Alle Maßnahmen, die in Lippe gelten, können auch unter www.kreis-lippe.de/corona nachgelesen werden und im Detail in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. In Lippe gilt weiterhin die Allgemeinverfügung zum Tragen von Masken an bestimmten öffentlichen Plätzen, ebenfalls einzusehen unter www.kreis-lippe.de/corona.

Welche Nachweise benötigen Geimpfte?

  • Impfpass im Original, je nach Impfstoff sind ein oder zwei Impfungen eingetragen. Seit der letzten müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

Welche Nachweise benötigen Genesene?

  • Nachweis eines positiven PCR-Tests oder einen anderen Nukleinsäurenachweis (Laborergebnis). Der muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
  • Quarantänebescheinigung, auf der steht, dass man infiziert war. Quarantänebescheinigungen von Kontaktpersonen gelten nicht.

Was brauchen Getestete?

  • Einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden, keine Selbsttests.