Höhere Gebühren fürs Transparenzregister

Die Industrie- und Handelkammer Lippe zu Detmold informiert

Kreis Lippe. Am 1. August 2021 trat das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft. Ein Kernstück dieses Gesetzes war die grundlegende Neuausrichtung des Transparenzregisters, das von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestaltet wurde.

Grundsätzlich sind unter anderem sämtliche juristische Personen des Privatrechts, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG, und eingetragene Personengesellschaften, wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, meldepflichtig und müssen sich selbstständig aktiv im Register anmelden. Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und GbRs sind grundsätzlich nicht betroffen. Erleichterungen gibt es auch für Vereine.