Corona-Wochenbericht KW 2/ Der Impfbus kommt am Wochenende

Die neue Corona-Schutzverordnung

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Leopoldshöhe (ted/ED). Es gibt neue Vorgaben des Landes. Seit Donnerstag, 13. Januar 2022, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Am Wochenende kommt der Impfbus nach Leopoldshöhe, am Samstag, 15. Januar, 10 bis 17 Uhr an das Mensagebäude des Schulzentrums und am Sonntag, 16. Januar, 10 bis 17 Uhr an die Grundschule Asemissen.

Die neuen Regeln

Jetzt muss auch für Veranstaltungen im Freien, für die eine Zugangskontrolle unmöglich ist, ein Hygienekonzept beim Ordnungsamt der Gemeinde vorgelegt werden.

Statt eines Testnachweises kann bei Veranstaltungen oder an Orten, zu deren Besuch ein Testnachweis nötig ist, unter Aufsicht ein Schnelltest gemacht werden. Der Test muss nicht kostenlos sein.

An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske, eine sogenannte OP-Maske zu tragen:

  • In Bussen, Bahnen, Schiffen Flugzeugen und Taxen,
  • In Innenräumen, die Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind,
  • Im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern,
  • Im Freien, wenn Kreis oder Gemeinde das für konkret benannte Bereiche anordnet,
  • Bei Demonstrationen und Versammlungen muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden, wenn alle Personen unabhängig von einem Test- oder Immunisierungsnachweis Zugang haben. Haben nur getestete oder immunisierte Personen Zugang ist nur bei einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Haben nur immunisierte Personen Zugang, besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Die für die Veranstaltung oder Versammlung verantwortlichen Personen haben über die geltenden Regeln zu informieren und bei Verstößen auf die Einhaltung hinzuweisen.

Von der Maskenpflicht befreit sind immunisierte Mitglieder von Chören sowie immunisierte Sängerinnen, Sänger, Schauspielerinnen und Schauspieler bei kulturellen Veranstaltungen einschließlich der, wenn die künstlerischen Tätigkeiten nur ohne das Tragen einer Maske möglich sind.

Menschen mit Auffrischungsimpfung oder mit eine Infektion nach einer zweifachen Impfung werden solchen mit zwei Impfungen und Test gleichgesetzt. Sie können unter anderem ohne Test die Gastronomie besuchen.

Im Überblick

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommenSobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.

Impfquote

Insgesamt sind 73,8 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 38 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Insbesondere die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona 

Allgemeinverfügung des Kreises Lippe

Der Kreis Lippe hat in einer aktuellen Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen für Versammlungen von Religionsgemeinschaften im Kreis Lippe geregelt. Für den Kreis Lippe sind damit ab Freitag, 14. Januar, weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. Februar 2022 und ist im Kreisblatt 3/2022 veröffentlicht.

Informationen, welche Regelungen aktuell in Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung des Kreises mit den detaillierten Regelungen verlinkt. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gelten weiter und sind unter www.land.nrw/corona veröffentlicht.

Neue Testzentren

In der Gemeinde gibt es im Kulturtreff des Heimathofes ein neues Testzentrum. Ein Testzentrum soll mobil am Sportplatz des TuS Asemissen aufgebaut werden und am Monatg, 10. Jnuar 2022, in Betrieb gehen. (Bürgertestzentren in Leopoldshöhe)

Auffrischungsimpfung nach drei Monaten

Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstandes aktualisiert. Demnach kann die Auffrischungsimpfung für Personen ab 18 Jahren bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung (gerechnet ab dem Termin der Zweitimpfung) verabreicht werden. Der Kreis Lippe setzt die Empfehlung ab sofort bei seinen mobilen und stationären Impfangeboten um.

Test-Zertifikate von zugelassenen Stellen

Nachweise über einen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest dürfen nur von ausdrücklich dafür zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Laboren ausstellt werden, betont die Kreisverwaltung. Eine Online-Schulung reicht nicht dafür.

Testbescheinigungen ausstellen dürfen:

  • die dazu beauftragten Teststellen (Ärzte, Apotheken und Dritte) aus der Übersicht auf der Seite des Kreises Lippe www.kreis-lippe.de/corona
  • sonstige Arztpraxen mit Teststellennummer
  • Registrierte Beschäftigtenteststellen von Arbeitgebern
  • Einrichtungen, die gesetzlich zur Testung verpflichtet sind (z. B. Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Schulen…)

Wer eine Teststelle einrichten will, kann einen Antrag stellen unter antrag-schnelltest@kreis-lippe.de.

Bescheinigungen auszustellen, ohne dafür eine Berechtigung zu haben, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige

Ab Januar sind Booster-Impfungen auch für 12- bis 17-Jährige möglich. Dies ermöglicht ein aktueller Erlass des Landes NRW. Die Booster-Impfungen sind grundsätzlich an allen stationären und mobilen Impfstellen des Kreises Lippe möglich, allerdings nur nach ärztlichem Ermessen und nach vorheriger ärztlicher Aufklärung. Zudem ist eine Einverständniserklärung beider Eltern hierfür zwingend erforderlich. Diese kann unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Termine, Haltestellen, Impfstellen und Öffnungszeiten

Mobile Impfaktionen – Impfbusstationen

  • Samstag, 15. Januar, 10 bis 17 Uhr, Schulstraße 27, 33818 Leopoldshöhe (Mensagebäude des Schulzentrums)
  • Sonntag, 16. Januar, 10 bis 17 Uhr, Berliner Straße 10, 33818 Leopoldshöhe (Grundschule Asemissen)
  • Montag, 17. Januar, und Dienstag, 18. Januar, 10 bis 17 Uhr, Mittlere Str. 2, 32676 Lügde (Kloster)
  • Mittwoch, 19. Januar und Donnerstag, 20. Januar, 10 bis 17 Uhr, Am Bahnhof 5, 32683 Barntrup (Kulturschuppen)
  • Freitag, 21. Januar, 10 bis 17 Uhr, Detmolder Straße 2, 32816 Schieder-Schwalenberg (Parkplatz Netto)
  • Samstag, 22. Januar, und Sonntag, 23. Januar, 10 bis 17 Uhr, Rosenstraße 11, 33189 Schlangen (Bürgerhaus)
  • Montag, 24. Januar, 10 bis 17 Uhr, Mittelstr. 36, 32699 Extertal (Am Rathaus)
  • Dienstag, 25. Januar, 10 bis 17 Uhr, Am Bauhof 14a, 32657 Lemgo (Parkplatz Gemeindehaus Ev. Freikirche)
  • Mittwoch, 26. Januar und Donnerstag, 27. Januar, 10 bis 17 Uhr, Wittekindstr. 2, 32758 Detmold (Jobcenter)
  • Freitag, 28. Januar, 10 bis 17 Uhr, n.n., 32805 Horn-Bad-Meinberg
  • Samstag, 29. Januar, 10 bis 17 Uhr, Ravensberger Str. 11, 33813 Oerlinghausen (Mensa-Foyer Niklas Luhmann-Gymnasium)
  • Sonntag, 30. Januar, und Montag, 31. Januar, 10 bis 17 Uhr, Inselweg 2, 32832 Augustdorf (Wineo Arena)

Die Impfung ist ohne Terminvergabe in den benannten Zeiträumen möglich. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, daher ist wetterangepasste Kleidung ratsam. Die Impfaktionen enden pünktlich, letzte Impfung um 17 Uhr. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.

Stationäre Impfstellen  – Kreis Lippe

Eine Terminvergabe für die Impfstellen in Detmold, Blomberg, Lage und Lemgo ist nicht geplant. Die Impfung ist ohne Terminvergabe in den benannten Zeiträumen möglich. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, daher ist wetterangepasste Kleidung ratsam. Die Impfstellen schließen pünktlich, letzte Impfung um 17 Uhr. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.

  • Blomberg, Schießhalle,  Ostring 35, 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr,
  • Lemgo, Schützenhaus, Schützentwete 1, 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr,
  • Detmold, Lange Straße 3, dienstags, donnerstags, freitags, sonntags, 10 bis 17 Uhr (öffnet ab Dienstag, 23. November),
  • Lage, Bürgerhaus, Clara-Ernst-Platz 6, montags, mittwochs und samstags, 10 bis 17 Uhr (öffnet ab Mittwoch, 24. November),
  • Bad Salzuflen, Am Begakamp (Nähe Bahnhof), montags, mittwochs und sonntags, 10 bis 17 Uhr

Klarstellung des MAGS zum Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung

Klarstellend zum 12. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 vom 13. Dezember 2021 wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist.

Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.

Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren

An diesen Tagen und in diesen Impfstellen des Kreises Lippe werden ausschließlich Impfungen für Kinder (5 bis 11 Jahre) sowie deren Eltern und Geschwisterkinder mit Terminvergabe unter www.terminland.de/kreis-lippe angeboten:

Hinweis: Einige Termine sind bereits ausgebucht!

Blomberg, Schießhalle, jeweils von 10 bis 17 Uhr:

  • 16.01.22
  • 23.01.22
  • 30.01.22
  • 05.02.22
  • 11.02.22
  • 13.02.22
  • 19.02.22
  • 25.02.22
  • 27.02.22
  • 05.03.22
  • 11.03.22
  • 13.03.22
  • 19.03.22

Lemgo, Schützenhaus, jeweils von 10 bis 17 Uhr:

  • 16.01.22
  • 23.01.22
  • 30.01.22
  • 04.02.22
  • 06.02.22
  • 12.02.22
  • 18.02.22
  • 20.02.22
  • 26.02.22
  • 04.03.22
  • 06.03.22
  • 12.03.22
  • 18.03.22
  • 20.03.22

Bad Salzuflen, Begakamp 4, jeweils von 10 bis 17 Uhr

  • 15.01.22
  • 22.01.22
  • 29.01.22

An diesen Tagen finden keine anderen Impfungen in den drei Impfstellen statt!

Kinder, die eine labortechnisch gesicherte Corona-Infektion durchgemacht haben, können vorerst nicht geimpft werden – außer sie haben eine entsprechende Vorerkrankung, wie schwere Adipositas, Herz- und Nierenerkrankungen, schweres Asthma, Trisomie 21 oder Tumorerkrankungen. So sieht es der aktuelle Impferlass des Landes NRW vor. Ist eine Erkrankung durchgemacht worden und es liegt eine Vorerkrankung vor, dann kann eine Impfung im Abstand von 6 Monaten zur Infektion verabreicht werden. Hierzu werden entsprechende Nachweise benötigt.

Alle Informationen zu den Impfungen gibt es unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung.

Übersicht über die bisherigen Impfungen seit 22. November

DatumImpfungen insgesamtErstimpfungenZweitimpfungenBooster
22. 11.20211.641266411.334
23.11.20211.703393561.254
24.11.20212.076433571.586
25.11.20211.913392621.458
26.-28.11.2021 5.4721.0121684.292
29.11.20211.826181261.619
30.11.20211.498180441.271
1.12.20211.465151451.269
2.12.20211.288155441.089
3.-5.12.20214.5944932353.866
6.12.20211.317127391.151
7.12.20211.07610834934
8.12.20211.10910777925
9.10.12.20211.29085601.145
10.-12.12.20214.9193234884.108
13.12.20211.10768119920
14.12.20211.418772031.138
15.12.20211.508721701.266
16.12.20211.299491541.096
17.-19. 12. 20214.3341.0526682.614
20.12. 20211.251169188894
21. 12. 20211.304194168942
22. 12. 20211.42658895743
23.-24.12.20215891549525
27.12.20211.5392511641.124
28.12.20211.3771861721.019
29.12.20211.28566388534
30.12.-2. 1.20221.16944157968
3.1.202285839131688
4.1.202289758122716
5.1.2022813235105473
6.1.20227954097658
7.-9.1.202230045165981890
10.1.202256130106425
11.1.20225773688453
12.1.20225752880467
13.1.20226482171555

Zahlen und Daten

Aktive Coronafälle in den Gemeinden des Kreises im Vergleich

Stand 14. Januar 2022


aktive
Infektionen
/Vorwoche

Gesamtinfektionen / Vorwoche
Lippe5.189/ 4.86133.923 / 32.524
Detmold1.079 / 1.0087.411 / 7.100
Lage680 / 6174.128 / 3.954
Bad Salzuflen664 / 6235.434 / 5.243
Lemgo553 / 5543.775 / 3.655
Augustdorf331 / 2542.067 / 1.930
Leopoldshöhe311 / 3171.816 / 1.747
Kalletal279 / 2601.199 / 1.156
Horn-Bad Meinberg260 / 2131.482 / 1.404
Oerlinghausen238 / 2411.371 / 1.308
Blomberg184 / 1591.441 / 1.360
Schlangen158 / 174793 / 762
Barntrup155 / 154782 / 760
Schieder-Schwalenberg117 / 97710 / 681
Dörentrup73 / 97559 / 548
Extertal68 / 55532 / 505
Lügde39 / 39423 / 411

Quelle: Robert-Koch-Institut

Belegung der Intensivbetten in Lippe

Stand 14. Januar 2022

4.2.202111.2.202118.2.202125.2.20214.3.20211.4.20218.4.202116.4.202123.4.202130.4.20217.5.202115.5.202122.5.202127.5.20213.5.202110.6.202117.6.202125.6.20212.7.20219.7.202115.7.202123.7.20211.8.20217.8.202115.8.2021 20.8.202127.8.2021 3.8.202110.9.202117.9.202124.9.20211.10.20218.10.202115.10.202122.10.202129.10.20215.11.202112.11.202119.11.202126.11.20213.12.202110.12.202117.12.202124.12.202131.12.20217.1.202214.1.2022
Anteil der COVID-19 PatientInnen an der Gesamtzahl der Intensivbetten:28%32%22%14%10%16%14%20%22%16%12%10%16%14%8%4%4%4%6%4%6%4%2%4%2%6%14%12%14%18%26%18%12%10%8%14%12%22%30%30%26%40%56%46%28%18%22%
Betten frei:64342423223324242231223455452222233113222322432
Betten belegt:4446474648464846484847474846484648484749484847464545464548484848484747494947484848 474848464748
Betten gesamt:5050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050
COVID-19 Fälle aktuell in intensivmedizinischer Behandlung:14161175871011865874222323212137679139654761115151320282314911
davon invasiv beatmet:56433558252044322222220113114710711122389681215647

Quelle: www.intensivregister.de

Nachbarkreise Coronazahlen / Inzidenzwert

Stand 14. Januar 2022

Kreis/Kreisfreie StadtInfektionen / VorwocheInzidenzwert / Vorwoche
Minden30.551 / 29.087474,1 / 330,0
Herford22.228 / 21.132435,4 / 310,5
Gütersloh37.845 / 35.940435,3 / 294,7
Lippe33.921 / 32.522405,2 / 284,5
Bielefeld30.966/ 29.373359,8 / 148,7
Paderborn22.535 / 21.467305,8 / 193,0
Höxter9.005/ 8.600289,1 / 153,2
Schaumburg Landkreis8.967 / 8.510287,3 / 203,3
Hameln7.862 / 7.430283,3/ 131,9
Holzminden3.515 / 3.329264,9 / 264,9

Quelle: Robert-Koch-Institut

Landkreise mit Inzidenzzahl kleiner als 35

Stand: 14. Januar 2022

Es gibt unter den Landkreisen im gesamten Bundesgebiet keinen (keinen in der Vorwoche), dessen Inzidenzwert unter 35 liegt. Den kleinsten Inzidenzwert mit 112,4 hat der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (Vorwoche Landkreis Wittmund 92,4).

Quelle: Robert-Koch-Institut

Landkreise mit Inzidenzzahl größer als 35

Stand: 14. Januar 2022

Es gibt unter den Landkreisen im gesamten Bundesgebiet

  • alle Kreise haben einen Inzidenzwert von über 35 (Vorwoche auch alle).
  • alle Kreise haben einen Inzidenzwert von über 100 (Vorwoche 399 Kreise),
  • 394 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 200 (Vorwoche 329),
  • 316 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 300 (Vorwoche 141),
  • 208 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 400 (Vorwoche 58),
  • 116 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 500 (Vorwoche 26),
  • 58 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 600 (Vorwoche 9)
  • 28 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 700 (Vorwoche 3),
  • 17 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 800 (Vorwoche 2),
  • 10 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 900 (Vorwoche keiner),
  • 6 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 1000 (Vorwoche keiner),
  • 2 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 1500 ( Vorwoche keiner),
  • kein Kreis hat einen Inzidenzwert von über 2000 (Vorwoche keiner).
    Den höchsten Inzidenzwert mit 1536,3 hat die Stadt Bremen(Vorwoche Stadt Bremen 850,6) meldet das Robert-Koch-Institut.

Quelle: Robert-Koch-Institut

Daten in NRW

Stand: 14. Januar 2022

In Nordrhein-Westfalen liegt die Stadt Wuppertal im Vergleich der kreisfreien Städte und der Landkreise mit einem Inzidenzwert von 704,8 an der Spitze (Vorwoche Düsseldorf 512,0). Den niedrigsten Inzidenzwert mit 244,5 hat der Kreis Recklinghausen (Vorwoche Bielefeld 148,7). Der Kreis Lippe belegt mit einem Inzidenzwert von 405,2 (284,5 in der Vorwoche) Platz 23 von insgesamt 53 Kreisen (Vorwoche Platz 26).

  • Kein Kreis hat einen Inzidenzwert von unter 35 (keiner in der Vorwoche),
  • alle Kreise haben einen Inzidenzwert von über 100 (Vorwoche 53 Kreise),
  • alle Kreise haben einen Inzidenzwert von über 200 (Vorwoche 47 Kreise).
  • 46 Kreis hat einen Inzidenzwert von über 300 (Vorwoche 22)
  • 32 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 400 (Vorwoche 4)
  • 14 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 500 (Vorwoche 2)
  • 6 Kreise haben einen Inzidenzwert von über 600 (Vorwoche keiner)
  • 1 Kreis hat einen Inzidenzwert von über 700 (Vorwoche keiner)

Quelle: Robert-Koch-Institut