Informationen zum Coronavirus (Stand: 18.01.2022)

In Leopoldshöhe gibt es 13 neue Corona-Infektionen. Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 447,9

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Leopoldshöhe (ted/ED). Es gibt neue Vorgaben des Landes. Seit Donnerstag, 13. Januar 2022, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung.

Die neuen Regeln

Jetzt muss auch für Veranstaltungen im Freien, für die eine Zugangskontrolle unmöglich ist, ein Hygienekonzept beim Ordnungsamt der Gemeinde vorgelegt werden.

Statt eines Testnachweises kann bei Veranstaltungen oder an Orten, zu deren Besuch ein Testnachweis nötig ist, unter Aufsicht ein Schnelltest gemacht werden. Der Test muss nicht kostenlos sein.

An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske, eine sogenannte OP-Maske zu tragen:

  • In Bussen, Bahnen, Schiffen Flugzeugen und Taxen,
  • In Innenräumen, die Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind,
  • Im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern,
  • Im Freien, wenn Kreis oder Gemeinde das für konkret benannte Bereiche anordnet,
  • Bei Demonstrationen und Versammlungen muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden, wenn alle Personen unabhängig von einem Test- oder Immunisierungsnachweis Zugang haben. Haben nur getestete oder immunisierte Personen Zugang ist nur bei einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Haben nur immunisierte Personen Zugang, besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Die für die Veranstaltung oder Versammlung verantwortlichen Personen haben über die geltenden Regeln zu informieren und bei Verstößen auf die Einhaltung hinzuweisen.

Von der Maskenpflicht befreit sind immunisierte Mitglieder von Chören sowie immunisierte Sängerinnen, Sänger, Schauspielerinnen und Schauspieler bei kulturellen Veranstaltungen einschließlich der, wenn die künstlerischen Tätigkeiten nur ohne das Tragen einer Maske möglich sind.

Menschen mit Auffrischungsimpfung oder mit eine Infektion nach einer zweifachen Impfung werden solchen mit zwei Impfungen und Test gleichgesetzt. Sie können unter anderem ohne Test die Gastronomie besuchen.

Die Corona-Zahlen

Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 504,2. Er ist im Vergleich zum Sonntag (479,6) gestiegen. Der R-Wert beträgt 1,49. Die Zahl der Todesfälle ist mit 17 unverändert. Es gibt 291 aktiv Infizierte in Leopoldshöhe.

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 34.616 bestätigte Coronafälle, teilt der Kreis Lippe mit. Die Zahl ist im Vergleich zum Sonntag um 230 gestiegen. 492 Personen sind verstorben, die Zahl ist im Vergleich zum Sonntag unverändert. Aktuell sind 28.893 Personen als genesen in der Statistik erfasst.

Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 447,9. Er ist im Vergleich zum Sonntag (430,9) gestiegen.

Statistik der Coronafälle Stand: 18. Januar 2022


bestätigte
Infektionen
/ Sonntag

wieder
genesen
/ Sonntag

Tote
/ Sonntag
Lippe34.616 / 34.38628.893 / 28.630492 / 492
Augustdorf2.141 / 2.1161.750 / 1.73617 / 17
Bad Salzuflen5.545 / 5.5174.777/ 4.73791 / 91
Barntrup785 / 784644 / 63710 / 10
Blomberg1.482 / 1.4631.243 / 1.23728 / 28
Detmold7.598 / 7.5376.384 / 6.32493 / 93
Dörentrup569 / 566492 / 4849 / 9
Extertal546 / 539451 / 45113 / 13
Horn-Bad Meinberg1.515 / 1.5061.217 / 1.21325 / 25
Kalletal1.217 / 1.211905 / 89732 / 32
Lage4.202 / 4.1763.472 / 3.43453 / 53
Lemgo3.815 / 3.8063.225 / 3.22158 / 58
Leopoldshöhe1.851 / 1.8381.543 / 1.52317 / 17
Lügde429 / 424380 / 3788 / 8
Oerlinghausen1.396 / 1.3881.133 / 1.12315 / 15
Schieder-Schwalenberg726 / 717588/ 58215 /15
Schlangen799 / 798659 / 6538 / 8

Die Regelungen im Überblick

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommenSobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.

Impfquote

Insgesamt sind 73,8 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 38 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Insbesondere die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung zunächst bis zum 12. Januar 2022.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona 

Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige

Ab sofort sind Booster-Impfungen auch für 12- bis 17-Jährige möglich, teilt der Kreis Lippe mit. Dies ermöglicht ein aktueller Erlass des Landes NRW. Die Booster-Impfungen sind grundsätzlich an allen stationären und mobilen Impfstellen des Kreises Lippe möglich, allerdings nur nach ärztlichem Ermessen und nach vorheriger ärztlicher Aufklärung. Zudem ist eine Einverständniserklärung beider Eltern hierfür zwingend erforderlich. Diese kann unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Neue Termine, Haltestellen, Impfstellen und Öffnungszeiten

Angesichts der stark gestiegenen Inzidenz- und Hospitalisierungswerte verstärkt der Kreis Lippe seine Aktivitäten. Jeden Tag ist der Impfbus im Kreis Lippe unterwegs. Dort können sich Impfwillige zum ersten und zum wiederholten Mal impfen lassen. Stationäre Impfstellen gibt es noch nicht in jedem Ort. Seit Anfang der Woche sind die Corona-Schnelltests wieder kostenlos. Je nach Verfügbarkeit der Testkapazitäten, darf jeder Bürger sich mindestens einmal in der Woche testen lassen.

Mobile Impfaktionen – Impfbusstationen

  • Montag, 17. Januar, und Dienstag, 18. Januar, 10 bis 17 Uhr, Mittlere Str. 2, 32676 Lügde (Kloster)
  • Mittwoch, 19. Januar und Donnerstag, 20. Januar, 10 bis 17 Uhr, Am Bahnhof 5, 32683 Barntrup (Kulturschuppen)
  • Freitag, 21. Januar, 10 bis 17 Uhr, Detmolder Straße 2, 32816 Schieder-Schwalenberg (Parkplatz Netto)
  • Samstag, 22. Januar, und Sonntag, 23. Januar, 10 bis 17 Uhr, Rosenstraße 11, 33189 Schlangen (Bürgerhaus)

Die Impfung ist ohne Terminvergabe in den benannten Zeiträumen möglich. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, daher ist wetterangepasste Kleidung ratsam. Die Impfaktionen enden pünktlich, letzte Impfung um 17 Uhr. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.

Stationäre Impfstellen des Kreises Lippe

Blomberg, Schießhalle, Ostring 35

Sieben Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr.

An diesen Tagen finden ausschließlich Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren statt:

  • Sonntag, 23. Januar 2022
  • Sonntag, 30. Januar 2022

Lemgo, Schützenhaus, Schützentwete 1

Sieben Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr

An folgenden Tagen finden ausschließlich Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren statt:

  • Sonntag, 23. Januar 2022
  • Sonntag, 30. Januar 2022

Detmold, Lange Straße 3

Dienstags, donnerstags, freitags, sonntags, 10 bis 17 Uhr, keine Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren

Lage, Bürgerhaus, Clara-Ernst-Platz 6,

Montags, mittwochs und samstags, 10 bis 17 Uhr

Sondertermin: Freitag, 31. Dezember, 9 bis 13 Uhr, keine Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren

Bad Salzuflen, Am Begakamp (Nähe Bahnhof)

Montags, mittwochs und sonntags, 10 bis 17 Uhr, kein Sondertermin.

An folgenden Tagen finden ausschließlich Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren statt:

  • Samstag, 22. Januar 2022
  • Samstag, 29. Januar 2022