Prozess gegen „kommerziellen Betrieb“ auf dem Heimathof
Leopoldshöhe (ted). Im Verfahren um die Nutzung des Heimathofes gibt es noch kein Urteil. Das teilte eine Gerichtssprecherin des Verwaltungsgerichtes Minden auf Anfrage der Leopoldshöher Nachrichten mit. Nach dem mündlichen Termin heute morgen soll das Urteil innerhalb der kommenden 14 Tage schriftlich zugestellt werden.
Nach Paragraf 116 der Verwaltungsgerichtsordnung können Verfahren vor Verwaltungsgerichten schriftlich ablaufen. Findet eine mündliche Hauptverhandlung statt, kann dort das Urteil verkündet werden. Der Richter hat aber auch die Möglichkeit, das schriftliche Urteil inklusive Begründung innerhalb von zwei Wochen der Geschäftsstelle des Gerichtes zuzustellen. Von dort geht es den Prozessbeteiligten zu.
Ein Nachbar des Heimathofes klagt seit 2016 gegen eine seiner Meinung nach kommerziellen Nutzung des Geländes gegen die Gemeinde Leopoldshöhe. Der Nachbar hatte die Beendigung der kommerziellen Nutzung beantragt, mit Hinweis auf die seiner Ansicht nach enorme Lärmbelästigung. Die Gemeinde hatte den Antrag abgelehnt, weil keine Störungen durch Lärm festzustellen seien.
Seit 1996 gibt es eine Bau- und Nutzungsgenehmigung für den Heimathof, in der für das Backhaus und den ehemaligen Schweinestall die Nutzungen festgeschrieben sind. Auf Grundlage dieser Genehmigung gibt es eine Vereinbarung mit dem Heimatverein. Demnach darf Musik außerhalb der Gebäude ab 22 Uhr nicht mehr erklingen und im Gebäude muss die Lautstärke stark reduziert werden.
Bei einem Ortstermin mit einem Richter des Gerichtes soll der Kläger an dem Auto des Richters einen Aufkleber der Grünen festgestellt und daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter eingereicht haben, heißt es aus der Gemeindeverwaltung zu der Sache. Der habe zunächst bearbeitet werden müssen, bevor das eigentliche Verfahren weitergehen konnte.
Az.: 9 K 4121/16