
Kreis Lippe beteiligt sich am Findungsprozess
Kreis Lippe. Der Kreis Lippe beteiligt sich am Findungsprozess des Landes NRW zu einem zweiten Nationalpark. Im Frühjahr 2024 finden verschiedene Formate für die Öffentlichkeit, Interessengruppen sowie Politik statt, schreibt der Kreis Lippe in einer Mitteilung.
„Der Kreis möchte mit der Durchführung eines Findungsprozesses eine neutrale Plattform bieten, bei dem sich alle über die Effekte des Nationalparks informieren und Positionen austauschen können“, erklärt Landrat Axel Lehmann die Intention des Kreises. Zuvor hatten die Industrie- und Handelskammern Lippe und OWL die Einrichtung eines Nationalparkes abgelehnt (LeoN+).
Das Umweltministerium sieht aktuell sechs Regionen in NRW als besonders geeignet an – hierunter auch die Egge. Die Flächenkulisse für einen möglichen Nationalpark Egge umfasst eine Gesamtgröße von etwa 12.400 Hektar und erstreckt sich über die Kreise Paderborn und Höxter bis in den Süden Lippes – ausschließlich auf Flächen im Eigentum des Landes NRW. Konkret werden im Kreis Lippe im Bereich von Horn-Bad Meinberg etwa 340 Hektar Staatswald betrachtet, heißt es in der Mitteilung weiter.
„Obwohl Lippe den kleinsten Flächenanteil hat, wollen wir Interessierten die Möglichkeit geben, sich ein Bild über Vor- und Nachteile eines Nationalparks zu machen“, betont Dr. Ute Röder, zuständiger Verwaltungsvorstand. „Dabei geht es uns explizit darum, nicht nur einzelne Gruppen anzusprechen, sondern die gesamte Öffentlichkeit. Schließlich ist die Einrichtung eines Nationalparks ein Thema, was alle Bürgerinnen und Bürger der Region betrifft.“
Im Zuge des Findungsprozesses seien sowohl digitale Formate als auch Präsenzveranstaltungen geplant – teils mit allgemeinen Informationen, teils mit expliziten Themenschwerpunkten. Die jeweiligen Termine sollen frühzeitig bekannt gegeben werden. Zudem werde eine digitale Dialog-Plattform eingerichtet.
Am Ende des Findungsprozesses soll ein fundiertes und sachliches Wissen über die Effekte eines Nationalparks vermittelt worden sein. Ob sich die Region bewirbt und wie die weiteren Schritte dann aussehen, wird im Laufe des Findungsprozess zu klären sein.
Das Land NRW, als rechtlich zuständige Instanz, entscheidet letztendlich nach Bewertung der Rückmeldungen aus Paderborn, Höxter und Lippe sowie der anderen betroffenen Regionen in NRW, wo ein zweiter Nationalpark möglich wäre.
Das Land NRW, als rechtlich zuständige Instanz, entscheidet letztendlich nach Bewertung der Rückmeldungen aus Paderborn, Höxter und Lippe sowie der anderen betroffenen Regionen in NRW, wo ein zweiter Nationalpark möglich wäre.