
Kreis Lippe muss Genehmigung erteilen
Kreis Lippe. Um Schadensersatzansprüche in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags abzuwenden, wird der Kreis Lippe die sieben auf der Gauseköte geplanten Windkraftanlagen nun doch kurzfristig genehmigen müssen. Das ist das Ergebnis eines Erörterungstermins vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das in der Sache überraschender Weise anderer rechtlicher Auffassung ist als der Kreis Lippe und die Bezirksregierung Detmold, schreibt der Kreis Lippe in einer Mitteilung.
Die Entscheidung des Kreises Lippe, die Anlagen nun doch zu genehmigen, sei in direktem Zusammenhang mit der am Montag beschlossenen Änderung des Regionalplans zu sehen. Denn diese regele in Zukunft wesentlich klarer als zuvor, unter welchen Bedingungen Windräder beispielsweise in Waldgebieten gebaut werden dürfen. Lege man diese Vorgaben zugrunde, könnten die Windräder auf der Gauseköte nicht mehr gebaut werden. Allerdings trete die besagte Änderung des Regionalplans erst in einigen Tagen in Kraft – noch gelt…