Meldepflicht für Frisöre, Tätowierer und Co.

Hermann_(c) LVL 1

Änderungen der Hygiene-Verordnung

Kreis Lippe. Bisher mussten Gewerbe, die nach der Hygiene-Verordnung arbeiten, nur beim Gewerbeamt an-, um- und abgemeldet werden. Mittlerweile ist eine zusätzliche Meldepflicht hinzugekommen: Betreiber einer Einrichtung, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene-Verordnung NRW ausführen, müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit nun auch beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Lippe hin.

Die Hygiene-Verordnung gilt unter anderem für das Friseurhandwerk, die Kosmetik, die Fingernagel- und Fußpflege sowie für Tätowierungen, Piercings und das Ohrlochstechen oder vergleichbare Tätigkeiten. Betroffen sind Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde, bei denen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut beabsichtigt herbeigeführt werden oder unbeabsichtigt auftreten können, heißt es in der Mitteilung.

Alle genannten Einrichtungen müssen nun auch einen Hygiene- sowie Hautschutzplan erstellen und ihre Beschäftigten regelmäßig darin unterw…