
Bekanntgabe der Stadt Bielefeld
Bielefeld. Das städtische Ordnungsamt weist auf den besonderen Schutz der Feiertage in der Karwoche hin. Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage sind in Nordrhein-Westfalen bestimmte Veranstaltungen verboten.
So ist am Gründonnerstag, 2. April 2026, öffentlicher Tanz nach 18 Uhr nicht erlaubt.
Für Karfreitag, 3. April 2026, gelten drei zeitliche Schutzzonen, die teilweise über Mitternacht hinaus Bestand haben:
Während der Hauptzeit des Gottesdienstes zwischen 6 und 11 Uhr sind am Karfreitag Veranstaltungen, Theater und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art verboten, auch wenn sie ernsten Charakter haben.
Von Karfreitag, 0 Uhr, bis Ostersamstag, 4. April 2026, 3 Uhr, sind Großmärkte nicht gestattet.
Außerdem sind am gesamten Karfreitag und am Ostersamsta…



