
Verhaltensgebote 30. April 2026
Horn-Bad Meinberg/Kreis Lippe. Wenn am Donnerstag, 30. April 2026, die Walpurgisnacht ist, wird an den Externsteinen die Hausordnung, die auch das Schutzkonzept aus den vergangenen Jahren enthält, und im umgebenden Naturschutzgebiet verstärkt kontrolliert, teilt der Landesverband Lippe mit.
Das Schutzkonzept wurde vom Landesverband Lippe in enger Abstimmung mit seinen Partnern – der Stadt Horn-Bad Meinberg, der Schutzgemeinschaft Externsteine und der Kreispolizeibehörde – entwickelt, um ein friedliches Miteinander und den Erhalt der Natur zu gewährleisten.
Dabei ist zu beachten, dass das Entfachen von offenem Feuer sowie das Grillen im gesamten Gebiet nicht gestattet und auch das Aufstellen von Zelten untersagt ist. In diesem Zusammenhang wird zudem auf das allgemeine Rauchverbot in den Wäldern Nordrhein-Westfalens hingewiesen, das vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Spirituell inspirierte Besucherinnen und Besucher dürfen die Nacht an den Externsteinen verbringen, um dort friedlich zu feiern oder zu musizieren. Da die große Wiese kürzlich frisch eingesät wurde, ist diese Fläche gesperrt. Das Besteigen der Felsen ist ausschließlich zu den regulären Öffnungszeiten täglich von 10 bis 18 Uhr möglich.
Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ steht den Gästen zu den üblichen Zeiten für die Verpflegung zur Verfügung. Autofahrer und Reisende sollten jedoch beachten, dass das Abstellen von Wohnmobilen über Nacht auf dem Parkplatz grundsätzlich nicht erlaubt ist. Um die Einhaltung dieser Vorgabe sicherzustellen, finden bereits in den Tagen vor der Walpurgisnacht sowie am 30. April 2026 regelmäßige Kontrollen statt. Widerrechtlich abgestellte Wohnmobile werden konsequent und kostenpflichtig abgeschleppt.



