
Fraktionen legen geänderte Geschäftsordnung vor
Leopoldshöhe (ted). Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und PUB wollen die im November 2025 beschlossene neue Geschäftsordnung des Tages in vielen verschiedenen Punkten ändern. Eine zentrale Änderung sind die Vorgaben zur Fragestunde für Einwohner. Es sollen wieder mündliche Fragen in der Sitzung gestellt werden können.
An vielen Stellen wollen die Fraktionen die Vorschriften für die Verwaltung verschärfen. So soll die Ladungsfrist für Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse auf zehn volle Tage verlängert werden. Anders als in der geltenden Fassung der Geschäftsordnung soll die Verwaltung eine Vorlage zum Tagesordnungspunkt bereitstellen. Bislang ist das nur eine sogenannte Kann-Vorschrift. Ist ein Beschluss vorgesehen, soll die Verwaltung nun eine Vorlage mit der Tagesordnung bereitstellen müssen. Diese Vorschrift gab es bislang nicht.
Dem gegenüber wollen die Fraktionen bei Anträgen der Fraktionen, die zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen selbst nicht mehr finanzielle Deckungsvorschläge vorlegen müssen, sondern in Ausnahmefällen davon abweichen dürfen. Die Verwaltung soll bei solchen Anträgen verpflichtet werden, die voraussichtlichen Kosten der beantragten Maßnahme zu erstellen. Die Verwaltung soll einen Vorschlag zur Deckung der Kosten unterbreiten können.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Unklarheiten, wie wer in den Sitzungen abgestimmt hat. Die Fraktionen wollen nun, dass Abstimmungsergebnisse zahlenmäßig genau bekannt gegeben und in den Niederschriften festgehalten werden.
Unmut unter den Ratsmitgliedern gab es auch, weil die Protokolle der Sitzungen bisweilen etliche Wochen auf sich warten ließen. Dem wollen die Fraktionen einen Riegel vorschieben und bestimmen, dass die Protokolle grundsätzlich spätestens nach vier Wochen vorliegen müssen.
Die wesentlichste Änderung betrifft Paragraph 17 der Geschäftsordnung. Dort geht es um die Fragestunde für Einwohner. Weiterhin sollen schriftliche Fragen eigereicht werden können. Die Frist dafür soll von 14 auf drei Tage verkürzt werden. In der Sitzung sollen zunächst die schriftlichen Fragen beantwortet werden. Die Fragesteller sollen danach zwei „kurze Rückfragen“ stellen dürfen. Anschließend sollen Einwohner mündlich maximal je zwei Fragen stellen können. Damit würde eine Regelung aufgehoben, die in der Einwohnerschaft zu deutlichem Widerstand geführt hatte.
Die Möglichkeit mündliche Fragen zu stellen, sei ein essenzieller Bestandteil transparenter Bürgerbeteiligung, heißt es in der Begründung der Fraktionen zu diesem Punkt. Die Einwohnerfragestunde ermögliche Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Zugang zu kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen. Eine niedrigschwellige Ausgestaltung stärke die Bürgerbeteiligung und das Vertrauen in kommunale Entscheidungsstrukturen.
Gleichzeitig stellten die vorgesehenen zeitlichen Begrenzungen sowie die Regelungen zur Sitzungsleitung sicher, dass der Ablauf der Ratssitzung geordnet bleibe, heißt es in der Begründung. Durch die derzeitige Regelung sei nicht gewährleistet, dass die Bürger Fragen zu aktuellen Themen stellen können, die sich etwa aus der Tagespresse oder aus der Tagesordnung der Sitzung ergeben können.
Deswegen finde die neue Regelung keine Akzeptanz in großen Teilen der Bevölkerung. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Bürger würden im Rat oder in den Ausschüssen stören, schreiben die Fraktionen. Eine überzeugende Begründung, dem Bürger das spontane Fragerecht zu verweigern, gebe es nicht. Sollte der Bürger seine Fragen lieber schriftlich stellen wollen, könne er das ohnehin tun. Sollte sich der Bürgermeister nicht in der Lage sehen, eine Frage kurzfristig qualifiziert zu beantworten, könne er eine schriftliche Beantwortung nachliefern.
Die Zustimmung des Rates zum Antrag der vier Fraktionen dürfte sicher sein, denn die Fraktionen verfügen mit 23 Stimmen über die Mehrheit im 35-köpfigen Rat.
Die Sitzung des Rates am Donnerstag, 21. Mai 2026, 18.30 Uhr ist öffentlich und findet im Saal des Rathauses statt.



