
Ratsmitglieder sehen Pflichten verletzt
Leopoldshöhe (ted). Die PUB-Fraktion und das Ratsmitglied Rouven Diekmann (FDP) bitten die Kommunalaufsicht der Kreises Lippe um eine Prüfung im Zusammenhang mit dem Baugebiet Brunsheide. Die PUB und die FDP hatten vor zwei Monaten Akteneinsicht beantragt.
Nach der Gemeindeordnung ist eine Aufgabe des Gemeinderates die Kontrolle der Verwaltung. Einzelne Ratsmitglieder oder ganze Fraktionen können Akteneinsicht verlangen. Die Verwaltung muss die Akten zu einem Vorgang vorlegen. Dirk Puchert-Blöbaum hatte in vergangenen Ausschusssitzungen mehrfach versprochen, die Akten bereitzustellen, allerdings müssten die erst noch zusammengestellt werden. Das dauert inzwischen seit mehreren Wochen an.
PUB und FDP wollen die aus ihrer Sicht unzureichende und verspätete Information des Rates über die tatsächliche finanzielle Entwicklung des Baugebietes Brunsheide, die bislang nicht erfolgte Gewährung beantragter Akteneinsicht trotz erheblicher zeitlicher Verzögerung, die daraus folgende Einschränkung der Möglichkeit der Ratsmitglieder, ihre gesetzlichen Aufgaben der Kontrolle und politischen Steuerung wahrzunehmen und den Verdacht, dass kommunale Haushaltsentscheidungen möglicherweise auf unvollständiger Tatsachengrundlage getroffen wurden, prüfen lassen.
Das Baugebiet Brunsheide sei von der Gemeinde Leopoldshöhe mit Blick auf Kostenneutralität entwickelt worden. Im März 2026 sei die Kostenneutralität von der Kämmerin bestätigt worden. Am 14. April 2026 hätten die Ratsmitglieder erstmals im Ratsinformationssystem eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Bauprojekt Brunsheide einsehen können, die ein Defizit von rund 4,4 Millionen Euro auswies.
Eine Überprüfung der Übersicht durch die Leopoldshöher Nachrichten ergab ein deutlich höheres Defizit von 9,6 Millionen Euro. Die LeoN berichteten exklusiv. Inzwischen haben die Fraktionen im Gemeinderat und auch die Verwaltung diese Berechnungen bestätigt. Diese Entwicklung ist aus Sicht von PUB und FDP besonders dramatisch, da der Schuldenstand der Gemeinde Leopoldshöhe stark anwachse und der Haushalt mittlerweile regelmäßig erhebliche Defizite ausweise und auch künftig erwarten lasse. Leopoldshöhe steuere auf eine Haushaltssicherung zu, stellen FDP und PUB fest.
Die Höhe des zu erwartenden Defizits für das Bauprojekt Brunsheide verändere sich. Zurzeit geht die Verwaltung nach günstiger als erwartet ausgefallenen Ausschreibungsergebnissen von einem Defizit von rund 7,7 Millionen Euro aus. „Eine belastbare und nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen finanziellen Situation liegt nach unserer Kenntnis weiterhin nicht vor“, schreiben PUB und FDP in ihrer Begründung zur Kommunalaufsichtsbeschwerde. Eine Risikobewertung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, die ein Scheitern der Vermarktung hätte, liege nicht vor.
Wegen der möglichen finanziellen Auswirkungen sehen sich PUB und FDP in der Pflicht zu handeln, um das Vermögen der Gemeinde Leopoldshöhe zu schützen.
Daher haben die PUB und die FDP Anfang Mai 2026 Akteneinsicht beantragt, um die Grundlagen, Berechnungen, Verträge und Entscheidungsprozesse nachvollziehen und eingreifen zu können. Die Erkenntnisse sollen allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Die beantragte Akteneinsicht sei bislang jedoch nicht gewährt, sondern verzögert worden, klagen PUB und FDP.
Am 9. Juni 2026 hätten PUB und FDP erneut um Akteneinsicht gebeten, dieses Mal unter Fristsetzung bis zum 23. Juni 2026, schreiben sie in ihrer Begründung. Wieder sei keine Akteneinsicht gewährt worden. Die Verwaltung führe an, dass die Unterlagen erst zusammengestellt werden müssten.
PUB und FDP sehen durch die bislang verweigerte Akteneinsicht die Gefahr, dass Ratsmitglieder ihre gesetzlichen Aufgaben nicht sachgerecht wahrnehmen können. „Ein effektives Kontrollrecht des Rates setzt voraus, dass Informationen so rechtzeitig bereitgestellt werden, dass politische Handlungsoptionen entwickelt werden können“, schreiben PUB und FDP. Das sei über einen zu langen Zeitraum nicht gegeben. Die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um das Vermögen der Gemeinde Leopoldshöhe zu schützen, werde durch den Zeitverlust erheblich gefährdet, wenn nicht unmöglich gemacht, schreiben PUB und FDP.
Darüber hinaus bestünden Zweifel, ob die Haushalte der Gemeinde Leopoldshöhe sowie der betroffenen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auf einer vollständigen Informationsgrundlage beschlossen wurden, stellen PUB und FDP fest. Es bestehe der Verdacht, dass wesentliche finanzielle Erkenntnisse zur Entwicklung des Baugebietes bereits vor den Haushaltsbeschlüssen bekannt gewesen sein könnten.
Ausschussmitglieder haben im Betriebsausschuss Gemeindebetriebe (BAG) die Frage gestellt, seit wann die wesentlichen Zahlen oben genannter Kostenaufstellung bekannt seien. Einige Ausschussmitglieder hätten verstanden, dass die Informationen bereits seit Februar 2026 bekannt gewesen seien. Die Verwaltung habe später behauptet, dass die Antwort so nicht gegeben worden sei und die Zahlen erst später bekannt worden seien.
Für die PUB und die FDP erscheint es als nicht realistisch, dass ein Bauprojekt solcher Ausmaße ohne entsprechende Kalkulationen begonnen werde. Es stelle sich die Frage, ob der Rat bei den Haushaltsentscheidungen über alle wesentlichen Informationen verfügte, die für eine ordnungsgemäße Beratung und Beschlussfassung erforderlich seien. Das gilt nach Ansicht von FDP und PUB umso mehr, da sämtliche Haushaltsentscheidungen mit einer knappen Mehrheit von 19 Ja- zu 14 Nein-Stimmen zustande gekommen sind.
PUB und FDP bitten die Kommunalaufsicht um die Prüfung, ob die Gemeinde Leopoldshöhe ihrer Pflicht zur ausreichenden und rechtzeitigen Information der Ratsmitglieder nachgekommen ist und nachkommt, ob die Verzögerung der beantragten Akteneinsicht mit den kommunalrechtlichen Informations- und Kontrollrechten vereinbar ist, ob durch die Verzögerung eine unzulässige Einschränkung der Ratsarbeit eingetreten sein könnte und ob die Haushaltsbeschlüsse der Gemeinde sowie der betroffenen Einrichtungen unter Umständen auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erfolgt sind.
PUB und FDP bitten den Kreis um die Mitteilung, welche aufsichtsrechtlichen Schritte eingeleitet werden und ob eine kurzfristige Klärung der Akteneinsicht veranlasst werden könne.





