
Land fördert kleine Maßnahmen
Leopoldshöhe (ted). Dass die Gemeinde da mitmacht, war allen Ratsmitgliedern klar. Das Land hat die Förderung von kleinen Maßnahmen auch an privaten Denkmälern umgestellt. Die Gemeinde erhält für 2026 7.500 Euro, die sie auf Antragsteller verteilen darf.
Damit die Gemeinde das Geld verteilen kann, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vor den Sommerferien die Änderung der Denkmalförderrichtlinien der Gemeinde geändert. Bisher sei das Zuwendungsverfahren für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen an privaten und kirchlichen Baudenkmälern durch einen hohen bürokratischen Aufwand und strukturelle Ungleichheiten gekennzeichnet gewesen, hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage geschrieben.
Die Kommunen hätten Fördermittel jährlich vorab beim Land beantragen müssen. Ohne diesen kommunalen Antrag seien private Denkmaleigentümer leer ausgegangen. Außerdem hätten die Kommunen einen Eigenanteil aufbringen müssen. Finanzschwache Kommunen hätten diesen Eigenanteil oft nicht aufbringen können. Leopoldshöhe habe seit mehreren Jahren keinen Eigenanteil im Haushalt eingeplant.
Um an das Geld zu kommen, muss das Gebäude in die Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe eingetragen oder vorläufig unter Schutz gestellt worden sein. Außerdem muss die Maßnahme voll durchfinanziert sein. Die Maßnahme ist vorzufinanzieren, das Geld gibt es nach Abrechnung mit den Handwerkern.
Förderfähig sind nach Angaben der Gemeinde Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung, Sicherung, wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW muss vorliegen.
So können Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung des Denkmals gefördert werden. Geld kann es aber auch für Aufwendungen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“ geben, zum Beispiel für die Erstellung von Informationsmaterial. Nicht gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen. Wer Geld in diesem Jahr bekommt, muss es bis zum 31. Dezember 2026 verwenden.
Bei Fragen steht Reiner Loer von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Leopoldshöhe unter 05208-991 271 und r.loer@leopoldshoehe.de zur Verfügung.





