
Widerstand gegen Verwaltung
Leopoldshöhe (ted). In der Politik regt sich Widerstand gegen den Umgang der Verwaltung mit dem Bürgerbegehren der Initiative zum Erhalt der kommunalen Kindertagesstätten. Das Begehren hatten knapp 3.500 Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger unterstützt.
Am 17. September 2026 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sie das Bürgerbegehren zur Prüfung einer im Kommunalrecht erfahrenen Kanzlei zur rechtlichen Begutachtung übergeben hat. Da zwischen der Einreichung des Bürgerbegehrens und der nächsten Ratssitzung am Donnerstag, 15. Oktober 2026, nur knapp acht Wochen lägen und bereits bei einer ersten überschlägigen Prüfung relevante und auch rechtlich komplexe Fragestellungen identifiziert sein worden, sei eine Behandlung des Bürgerbegehrens in der Ratssitzung nicht möglich.
Die Fraktion der PUB, das Ratsmitglied der FDP Rouven Diekmann und fünf Mitglieder der SPD-Fraktion verurteilen in nahezu wortgleichen Erklärungen das Vorgehen der Verwaltung und des Bürgermeisters Martin Hoffmann. Die BFL hat Fragen der Leopoldshöher Nachrichten zu dem Sachverhalt beantwortet. Die Fraktionen der CDU, der Grünen und auch die übrigen Ratsmitglieder der SPD haben bis Redaktionsschluss auf Anfragen der Leopoldshöher Nachrichten nicht geantwortet (Wir reichen die Stellungnahmen nach, sobald sie uns erreicht haben).
In den Erklärungen zeigen sich die Ratsmitglieder entsetzt und besorgt über den Umgang des Bürgermeisters mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt der kommunalen Kitas. Sie kritisieren, dass die Entscheidung über dessen Zulässigkeit hinausgezögert werden soll, während gleichzeitig durch die laufende Kita-Anmeldung vollendete Tatsachen geschaffen würden. Das sei nicht hinnehmbar.
Die Schließung der Kita Greste werde damit faktisch vollzogen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht wirksam ausüben können. Die Gemeindeordnung verpflichte den Rat, unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. „Wir erwarten deshalb, dass die rechtliche Prüfung mit höchster Priorität abgeschlossen und dem Rat zur nächsten Sitzung am 15. Oktober 2026 eine Entscheidung ermöglicht wird“, heißt es in den Erklärungen.
Die Politiker sehen es als besonders kritisch an, sollten während der ausstehenden Zulässigkeitsprüfung Tatsachen geschaffen werden, die das Bürgerbegehren faktisch entwerten könnten. Rund 3.500 Bürgerinnen und Bürger hätten von ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht. „Wer zulässt, dass dieses Recht durch den zeitlichen Ablauf faktisch ausgehebelt wird, überschreitet eine rote Linie“, heißt es in den Erklärungen. „Wir missbilligen dieses Vorgehen des Bürgermeisters aufs Schärfste“, heißt es in der Erklärung der PUB.
Die SPD-Fraktionsmitglieder Andreas Brinkmann (Ratsmitglied), Günter Dove (Ratsmitglied), Klaus Droste, Jonas Droste und Niklas Wehmeier (Alle Sachkundige Bürger) ergänzen in ihrer Erklärung, dass die rechtlichen Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens sorgfältig geprüft werden müssten. „Die Bürgerinnen und Bürger dürfen jedoch erwarten, dass eine solche Prüfung zügig und transparent erfolgt“, heißt es in der Erklärung.
Die BFL hält die zeitliche Verzögerung der Prüfung des Bürgerbegehrens angesichts der bevorstehenden Kita-Anmeldungen für besonders problematisch. Ein Bürgerbegehren mit rund 3.500 Unterschriften habe erhebliches demokratisches Gewicht.
Die Fraktion möchte die Gründe für die Verzögerung von der Verwaltung zeitnah erklärt haben , so dass das Thema schon in der nächsten Ratssitzung am 15. Oktober 2026 bearbeitet werden könne. Die BFL-Fraktion hat nach eigenen Angaben bei der Verwaltung nach den Gründen gefragt, aber noch keine Antwort bekommen. Die Leopoldshöher Nachrichten haben vor einigen Tagen ebenfalls bei der Verwaltung nachgefragt. Sie hat bislang nicht darauf reagiert.
Auf die Frage, was geschehe, wenn das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt würde, wollte sich die BFL nicht äußern: „Zur verantwortungsbewussten Beantwortung dieser Frage benötigen wir Fakten und Fachexpertise“. Eine mögliche rechtliche Unzulässigkeit ändere nichts am klar erkennbaren politischen Willen von rund 3.500 Bürgerinnen und Bürgern. „In diesem Fall werden wir versuchen, das Anliegen durch entsprechende Anträge in den Rat einzubringen“, erklärt die BFL.
Die Initiative für den Erhalt der kommunalen Kindertagesstätte hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Mitteilung der Gemeindeverwaltung angekündigt, beim Verwaltungsgericht Minden eine Einstweilige Verfügungen gegen den Schließungsbeschluss für die Kita Greste anstrengen zu wollen, um die durch die zeitliche Verzögerung befürchtete Unwirksamkeit des Bürgerbegehrens abzuwenden.






