Neubauten „Am Mühlenbach“ droht Teil-Abriss

Auf Wunsch der Bauherren soll der Bebauungsplan für diese Häuser geändert werden. Mindestens ein Haus hat die erlaubte Höhe um run 50 Zentimeter überschritten. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Foto: Thomas Dohna
Auf Wunsch der Bauherren soll der Bebauungsplan für diese Häuser geändert werden. Mindestens ein Haus hat die erlaubte Höhe um rund 50 Zentimeter überschritten. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Foto: Thomas Dohna

Mindestens ein Haus ist 50 Zentimeter zu hoch gebaut

Schuckenbaum (ted). An der Straße „Am Mühlenbach“ entstehen auf einem ehemaligen Bolzplatz zurzeit sechs Häuser. Mindestens eines davon ist nach Angaben der Gemeindeverwaltung zu hoch gebaut. Das habe der Kreis als Bauaufsichtsbehörde festgestellt. Einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans sollen die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses ablehnen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor. Die Antragsteller wollen mit der Änderung die unerlaubte Höhe legalisieren lassen.

Viele Jahre schon wogen die Diskussionen um die Bebauung des ehemaligen Bolzplatzes an der Straße Am Mühlenbach. Zunächst ließ die Gemeindeverwaltung unter dem damaligen Bürgermeister Gerhard Schemmel und dem damaligen Bauamtsleiter Herman Oortman die auf dem Platz stehenden Tore und Spielgeräte abbauen. Die Angabe der Führung der Gemeindeverwaltung, es handele sich um Wartungsarbeiten an den Spielgeräten, stellte sich bald als offensichtlich und von vorherein unwahr heraus. Die Eigentümer hatten den Pachtvertrag nicht verlängern wollen, um das Gelände bebauen zu lassen. Gerüchte, dass die Führung der Gemeindeverwaltung einen Deal mit dem Eigentümer eingegangen sei, um Wohnraum für Geflüchtete anmieten zu können, ließen sich nicht bestätigen.

Krebserregende Stoffe

Anwohner, vor allem Familien mit Kindern, protestierten mehrfach gegen die Bebauung. Es half nichts. Eine Untersuchung des Bodens ergab, dass dort unter der Oberfläche krebserregende Stoffe liegen. Im Bebauungsplan legte die Gemeinde fest, dass die Käufer der Grundstücke den Boden einen Meter auskoffern und bauliche Maßnahmen gegen den Aufstieg dieser Stoffe an die Oberfläche sichern sollten. Nach dem Verkauf der Grundstücke an die Bauherren legten die Bauherren Gutachten vor, nach denen der Aushub nicht nötig sei.

Währen der Verhandlungen erreichten die Anwohner der Straße Am Mühlenbach eine Höhenbegrenzung der geplanten Häuser. Während dessen übersahen sie aber, dass die Planer größere Grundflächenzahlen als zunächst vorgesehen in den Entwurf des Bebauungsplanes geschrieben hatten. Die Gemeindeverwaltung versuchten die Anwohner mit dem Hinweis zu beruhigen, dass nie so groß gebaut werde, wie in den Bebauungsplänen erlaubt.

Geschosse höher gebaut als erlaubt

Der Hinweis trog. Denn die Häuser füllen die erlaubten Grund- und Geschossflächenzahlen nahezu voll aus. Das hat zur Folge, dass die Häuser mit nur wenigen Zentimetern Abstand zur Straße stehen und nach hinten heraus eingeschossige Anbauten bekommen haben. Zur Straßenseite bietet sich ein fast geschlossenes Bild, etwas, das die Anwohner hatten verhindern wollen.

Von der Straße Am Großen Feld aus zeigt sich, dass wenigstens eines der Häuser an der Südseite der Straße am Mühlenbach höher ist, als die Häuser auf der Nordseite, obwohl letztere auf mindestens einem Meter hohem Grund stehen. Foto: Thomas Dohna
Von der Straße Am Großen Feld aus zeigt sich, dass wenigstens eines der Häuser an der Südseite der Straße am Mühlenbach höher ist, als die Häuser auf der Nordseite, obwohl letztere auf mindestens einem Meter hohem Grund stehen. Foto: Thomas Dohna

Jetzt hat die Bauaufsicht des Kreises festgestellt, dass die Häuser rund 50 Zentimeter höher sind als in der Baugenehmigung vorgesehen und erlaubt. Nach Informationen der Leopoldhöher Nachrichten soll vor allem das Erdgeschoss höher gebaut worden sein als in den der Kreisverwaltung vorgelegten Plänen.

Bezugspunkt unmissverständlich

Der Bebauungsplan lässt dort eine Traufhöhe von maximal sechs Metern und eine Firsthöhe von maximal 8,50 Meter zu. Als unterer Bezugspunkt für die Firsthöhe gilt die fertig gestellte Fahrbahndecke der Straße Am Mühlenbach. Schon einmal hatte es Probleme mit der Höhe von Häusern Am Mühlenbach gegeben. Damals war der Bezugspunkt ungenau angegeben worden. Die Gemeinde hatte danach den Bebauungsplan angepasst. Aus diesen Erfahrungen heraus hat die Gemeinde im Bebauungsplan für die sechs neuen Häuser den Bezugspunkt genau und nach baurechtlichen Kriterien unmissverständlich festgelegt.

Dort, wo diese Häuser stehen, war vor ein paar Jahren noch ein Bolzplatz. Nun ist mindestens eines der Häuser zu hoch gebaut. Die Gemeinde soll einen Änderung des Bebauungsplans ablehnen. Foto: Thomas Dohna
Dort, wo diese Häuser stehen, war vor ein paar Jahren noch ein Bolzplatz. Nun ist mindestens eines der Häuser zu hoch gebaut. Die Gemeinde soll einen Änderung des Bebauungsplans ablehnen. Foto: Thomas Dohna

Unterdessen wird nach Informationen der Leopoldshöher Nachrichten der Wortführer der Anwohner, die gegen die Höhe der Bauten protestiert hatten, unter Druck gesetzt. In einer der Baufamilien hatte es einen tragischen Todesfall gegeben. Der wird nun offenbar instrumentalisiert, um die Änderung des Bebauungsplans für alle Häuser durchzusetzen.  

Bauschilder fehlen

Für die Fehlplanung verantwortlich ist nach dem Baurecht der von den Bauherren beauftragte Architekt. Den hätten die Leopoldshöher Nachrichten gern dazu befragt. Allein, es fehlen an allen in Frage kommenden Bauten die nach dem Landesbaurecht vorgeschriebenen Bauschilder mit dem großen roten Punkt. Aus denen gehen Bauherr, Planer und Bauunternehmen hervor.

Die Verwaltung lehnt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ab, „da die Änderung des Bebauungsplanes einen nicht zu unterschätzenden Präzedenzfall auslöst, der sich städtebaulich gesehen innerhalb des gesamten Gemeindegebietes von Leopoldshöhe negativ auswirken kann“, wie es in der Vorlage für die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses heißt.

Sitzung ist öffentlich

Sollten die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses dem Vorschlag der Verwaltung entsprechen, droht den Bauherren ein Rückbau mindestens des Dachgeschosses bis auf die genehmigte Höhe. Sollte es sich um eine Fehlplanung des Architekten handeln, muss der die Kosten dafür tragen.

Die Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses ist öffentlich. Sie findet am Donnerstag, 19. August 2021, in der Aula des Schulzentrums, Schulstraße, statt. Zu Beginn können Einwohner Fragen an Verwaltung und Politik stellen. Je zwei Fragen pro Fragesteller sind erlaubt.

Ein Kommentar

  1. Wie ist denn die Höhenabweichung festgestellt worden? Geschah es wieder einmal durch das Augenmaß des Sachbearbeiters oder wurde konkret durch einen öbuv Sachverständigen / Vermessungsingenieur festgestellt, dass Abweichungen existieren?
    Wie wäre es hier einmal mit einer tiefer greifenden Recherche zu den vom Kreis festgestellten, sogenannten Höhenabweichungen innerhalb der letzten Jahre nicht nur am Mühlenbach und wie sie zustande gekommen sind…

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