Auslegung der Corona-Schutzverordnung

Kreis Lippe informiert Ordnungsbehörden in Bezug auf Religionsgemeinschaften

Kreis Lippe. Der Kreis Lippe und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) teilen die gleiche Rechtsauffassung, wie die Coronaschutzverordnung in Bezug auf Religionsgemeinschaften auszulegen ist. Damit die Ordnungsbehörden im Kreisgebiet auch vergleichbar agieren können, hat der Kreis Lippe über die Einschätzungen zur Rechtsauslegung informiert, heißt es in der Mitteilung des Kreises.

Demnach gilt: Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen ein vergleichbares Schutzniveau der Coronaschutzverordnung im Sinne des Infektionsschutzes gewährleisten. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte im Kreis Lippe und insbesondere in einigen Kommunen sowie der steigenden Anzahl der mit COVID-19 infizierten Patienten im Klinikum Lippe könne das nur erreicht werden, wenn die 3G-Regel eingehalten werdeund Hygienekonzepte vorlägen. Die Hygienekonzepte seien von Kirchen und Religionsgemeinschaften zu erstellen. Darüber habe der Kreis Lippe die lippischen Ordnungsbehörde…