Hinweis auf Abrechnung der Soforthilfe
Kreis Lippe. Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus sowie die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen., teilt die IHK Lippe zu Detmold mit. Die Antragsstellung erfolge erneut direkt oder über den prüfenden Dritten über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Im Rahmen der Neustarthilfe Plus können Soloselbstständige max. 4500 Euro für die drei Monate als Pauschale beantragen, den gleichen Betrag wie in den vorangegangenen drei Monaten, heißt es weiter. „Auch bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus hat sich neben dem Förderzeitraum kaum etwas zum vorangegeben Zeitfenster verändert. Hier entfällt lediglich die Restartprämie“, beschreibt Maria Klaas, Geschäftsführerin bei der IHK Lippe zu Detmold, die Änderungen bei den Corona-Förderprogrammen.
Die verlängerte Neustarthilfe Plus werde wieder als Vorschuss ausgezahlt, der bei Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent vollständig behalten werden kann. Bei der Überbrückungshilfe richte sich die Höhe der Hilfen nach den monatlichen Fixkosten des Unternehmens.
Soloselbstständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten hätten und weitere Hilfe benötigten, könnten bis 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben hätten, genüge dazu ein Klick im Antragssystem. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus sei bei einer Verlängerung der Fördermonate um Oktober bis Dezember lediglich ein Änderungsantrag durch den prüfenden Dritten nötig.
Klaas ergänzt, dass die Bewilligungsbehörde den Hinweis auf die korrekte Kontonummer bei der Neustarthilfe Plus noch einmal unterstrichen habe. Eine fehlerhafte oder beim Finanzamt nicht hinterlegte Kontonummer führe zu Rückfragen und einem deutlich verlängerten Bewilligungszeitraum.
„Noch bis Ende Oktober können Unternehmer:innen zudem die NRW-Soforthilfe aus 2020 abrechnen. Eventuelle Rückzahlungen müssen hierbei bis Ende Oktober 2022 erfolgen. Hiermit wird das erste Corona-Förderprogramm geschlossen“, resümiert Klaas.