In Leopoldshöhe gibt es heute 12 neue Corona-Infektionen. Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 379,3
Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 578,0. Er ist im Vergleich zum Vortag (614,9) gesunken. Der R-Wert beträgt 0,89. Die Zahl der Todesfälle ist mit 16 unverändert. Es gibt 248 aktiv Infizierte in Leopoldshöhe.
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 26.601 bestätigte Coronafälle, teilt der Kreis Lippe mit. Die Zahl ist im Vergleich zum Vortag um 233 gestiegen. 442 Personen sind verstorben, die Zahl ist im Vergleich zum Vortag unverändert. Aktuell sind 22.844 Personen als genesen in der Statistik erfasst.
Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 379,3. Er ist im Vergleich zum Vortag (365,2) gestiegen.
Statistik der Coronafälle Stand: 5. Dezember 2021
bestätigte Infektionen / Vortag | wieder genesen / Vortag | Tote / Vortag | |
Lippe | 26.601/ 26.368 | 22.844 / 22.812 | 442 / 442 |
Augustdorf | 1.625 / 1.614 | 1.440 / 1.437 | 15/ 15 |
Bad Salzuflen | 4.399 / 4.368 | 3.906 / 3.902 | 76 / 76 |
Barntrup | 577 / 568 | 489 / 487 | 9 / 9 |
Blomberg | 1.140 / 1.112 | 946 / 946 | 27 / 27 |
Detmold | 5.835 / 5.789 | 5.040 / 5.029 | 82 / 82 |
Dörentrup | 422 / 415 | 304 / 302 | 8 / 8 |
Extertal | 438 / 437 | 363 / 363 | 13 / 13 |
Horn-Bad Meinberg | 1.171 / 1.169 | 1.008 / 1.007 | 23 / 23 |
Kalletal | 906 / 903 | 746 / 745 | 29 / 29 |
Lage | 3.260 / 3.239 | 2.884 / 2.880 | 48 / 48 |
Lemgo | 2.936 / 2.903 | 2.497 / 2.496 | 55 / 55 |
Leopoldshöhe | 1.362 / 1.350 | 1.098 / 1.096 | 16 / 16 |
Lügde | 359 / 353 | 328 / 328 | 7 / 7 |
Oerlinghausen | 1.071 / 1.065 | 892 / 892 | 14 / 14 |
Schieder-Schwalenberg | 568 / 561 | 491/ 490 | 12 /12 |
Schlangen | 532 / 522 | 412 / 412 | 8 / 8 |
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen
Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.
Private Zusammenkünfte in Hotspots
In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.
Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko
Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.
Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel
Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.
Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich
Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.
Hochschulen
Um den Herausforderungen der aktuellen Pandemiesituation angemessen zu begegnen, hat die Landesregierung darüber hinaus eine neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren. So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren. Damit den Studierenden keine Nachteile entstehen, werden mit der neuen Verordnung Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt, soweit die Hochschule nichts Anderes regelt. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, so viel Lehre in Präsenz anzubieten, wie möglich und verantwortbar ist. Wichtige Grundlagen hierfür sind die hohe Impfquote unter Studierenden, eine möglichst umfassende Kontrolle der 3-G-Nachweise und die allgemeinen und tragfähigen Infektionsschutzvorkehrungen an den Hochschulen. Die neue Fassung ist am 2. Dezember in Kraft getreten.
Kostenlose Corona-Tests
Seit Montag sind Corona-Schnelltests wieder kostenlos. Nachdem das Testzentrum auf dem Heimathof geschlossen ist und auch das Deutsche Rote Kreuz montags nicht mehr zum Marktplatz kommt, ist die Tagespflege Asemissen das letzte Testzentrum in Leopoldshöhe. Dort werden Testwillige kostenlos getestet, allerdings nach vorheriger Terminabsprache, per Telefon oder E-Mail.
Tests beim Arbeitgeber
Die Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Tests anbieten, aber nur bei Kundenkontakt Tests verpflichtend machen. Die Kosten der Tests bekommt der Arbeitgeber nicht erstattet. Die Testzeit gilt nicht als Arbeitszeit, es sei denn es ist zwischen Arbeitgeber und Belegschaft etwas anderes vereinbart. Das Testzertifikat kann auch in der Freizeit verwendet werden. Die IHK Lüneburg alles Wissenswerte hier zusammengestellt.
Neue Termine, Haltestellen, Impfstellen und Öffnungszeiten
Angesichts der stark gestiegenen Inzidenz- und Hospitalisierungswerte verstärkt der Kreis Lippe seine Aktivitäten. Jeden Tag ist der Impfbus im Kreis Lippe unterwegs. Dort können sich Impfwillige zum ersten und zum wiederholten Mal impfen lassen. Stationäre Impfstellen gibt es noch nicht in jedem Ort. Seit Anfang der Woche sind die Corona-Schnelltests wieder kostenlos. Je nach Verfügbarkeit der Testkapazitäten, darf jeder Bürger sich mindestens einmal in der Woche testen lassen.
Mobile Impfaktionen – Impfbusstationen
- Donnerstag, 2. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Poggenpohl 6, 32758 Detmold-Herberhausen (vor dem Kiosk)
- Freitag 3. Dezember und Samstag, 4. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Mittlere Str. 2, 32676 Lügde (Alte Kloster)
- Samstag, 4. Dezember, 9 bis 14 Uhr, Alte Vlothoer Straße 1, 32105 Bad Salzuflen (Salzetalklinik, Krankenwageneinfahrt)
- Sonntag, 5. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Parkstr. 26, 32105 Bad Salzuflen (Kurparkeingang Kurhaus)
- Montag, 6. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Detmolder Str. 2, 32816 Schieder-Schwalenberg (Parkplatz Netto Schieder)
- Dienstag, 7. und Mittwoch 8. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Parkstr. 10, 32805 Horn-Bad Meinberg (Kurgastzentrum im Kurpark)
- Donnerstag, 9. und Freitag 10. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Rosenstr. 11, 33189 Schlangen (Bürgerhaus)
- Samstag, 11. und Sonntag, 12. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Ravensberger Str. 11, 33813 Oerlinghausen (Foyer Niklas Luhmann-Gymnasium)
Die Impfung ist ohne Terminvergabe in den benannten Zeiträumen möglich. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, daher ist wetterangepasste Kleidung ratsam. Die Impfaktionen enden pünktlich, letzte Impfung um 17 Uhr. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.
Stationäre Impfstellen – Kreis Lippe
Die stationären Impfstellen sind teilweise noch nicht geöffnet. Eine Terminvergabe für die Impfstellen in Detmold, Blomberg, Lage und Lemgo ist nicht geplant. Die Impfung ist ohne Terminvergabe in den benannten Zeiträumen möglich. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, daher ist wetterangepasste Kleidung ratsam. Die Impfstellen schließen pünktlich, letzte Impfung um 17 Uhr. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.
- Blomberg, Schießhalle, Ostring 35, 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr
- Lemgo, Schützenhaus, Schützentwete 1, 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr
- Detmold, Lange Straße 3, dienstags, donnerstags, freitags, sonntags, 10 bis 17 Uhr (öffnet ab Dienstag, 23. November)
- Lage, Bürgerhaus, Clara-Ernst-Platz 6, montags, mittwochs und samstags, 10 bis 17 Uhr (öffnet ab Mittwoch, 24. November)
- Bad Salzuflen, Am Begakamp (Nähe Bahnhof), 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr (ab 6. Dezember)
Bundeswehrsoldaten unterstützen wieder bei der Kontaktpersonennachverfolgung
Seit Dienstag, 23. November unterstützen 17 Bundeswehrsoldaten der Stabs- und Fernmeldekompanie sowie des Stabszuges der Panzerbrigade 21 Lipperland aus Augustdorf das Gesundheitsamt bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Der Kreis hat in den vergangenen Tagen einen entsprechenden Hilfeleistungsantrag über das Kreisverbindungskommando Lippe auf den Weg gebracht. Die Soldaten sind bis zum 15. Dezember im Einsatz, teilt der Kreis Lippe mit.