Kreis arbeitet mit Kommunen zusammen
Kreis Lippe. Die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine begleitet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden sowie der Kreisverwaltung. So wurden in einer Videokonferenz zwischen Sozialamtsleitungen aus Lippe und dem Kreis Lippe die Weichen gestellt, um entscheidende Rahmenbedingungen zu klären. Zudem will die Ausländerbehörde des Kreises Lippe koordinierte Sonderaktionen für die Registrierung der geflüchteten Menschen anbieten.
Anspruch auf existenzsichernde Hilfe
Nach Abstimmung auf europäischer Ebene ist es geplant, dass Flüchtlinge aus der Ukraine eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Dadurch entsteht ein Anspruch auf Leistungen, die Asylbewerber erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft, ob weitere Sozialleistungen nach dem Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt werden können.
Es besteht für die Ukraine-Flüchtlinge ein Anspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzb…